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Digitalis - in welcher Form....
#1

Ich weiß, das Digitalis ein Herzglykosid 1.Ordnung ist und somit verschreibungspflichtig.

Aber in einem der Prüfungsprotokolle hat der AA gefragt, welches Medikament der HP einem PostHerzinfarkt-Patienten gibt,
die Antwort war Digitalis.

Mich würde nun interessieren,
in welcher Form der HP das nun gibt ???HuhHuhHuh
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#2
Das würde mich aber auch mal interessieren...

Bei unserem HUND ist es so, dass unter ärztlicher Kontrolle regelmäßig der Digitoxin-Spiegel gemessen wird und je nach Bedarf die Digitalisdosis bestimmt wird. Das Digitalispräparat (bei unserem Hund Lanitop) ist verschreibungspflichtig.

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#3
Wie schon gesagt, Digitalis ist verschreibungspflichtig und kann vom HP nicht verordnet werden.

Allerdings kann er es in homöopathischer Aufbereitung ab der D4 vom HP verordnet werden - vielleicht wollte der Amtsarzt darauf hinaus.

GLG Isolde
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#4
Danke Isolde für Deine Antwort!
Mit Homöopathie habe ich so gar nichts am Hut.

In welche Richtung meinst Du mit "ab D4" -
also Digitalis als D4, D6...etc,
oder als D2, D1 etc.. ?
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#5
(06.03.2012, 22:36)kleine elfe schrieb: Danke Isolde für Deine Antwort!
Mit Homöopathie habe ich so gar nichts am Hut.

In welche Richtung meinst Du mit "ab D4" -
also Digitalis als D4, D6...etc,
oder als D2, D1 etc.. ?

Liebe kleine Elfe,
da musst Du nun schulmedizinisch Denken:
also Digitalis als D4, D6...

Die Verordnung über homöopathische Arzneimittel sagt:
Nach § 6 ist die Verschreibungspflicht für homöopathische Heilmittel dann aufgehoben, wenn alle darin enthaltenen verschreibungspflichtigen Bestandteile mindestens in der Potenzierung D4 vorliegen.
GLG Isolde
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