Ich hoffe, ich bin hier richtig in der Rubrik...
Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, daß es für Yogalehrer rechtlich einige Fallstricke gibt und man nach absolvierter Prüfung eine Menge Einschränkungen hat in seiner Tätigleit als Yogalehrer. Weiß da jemand Genaueres?
Ich bin sehr dankbar für eure Hinweise.... LG. Nina