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Eine 32jährige Frau, Mutter von zwei Kindern, arbeitet halbtags als Sekretärin. Sie klagt über einen morgends einsetzenden klopfenden Halbseitenkopfschmerz, verbunden mit Übelkeit, Schwitzattacken und Tachykardien. Sie nimmt die Pille, und sie hatte vor 4 Wochen einen fieberhaften Infekt.
a) im Akutzustand ist ein Behandlungsversuch mit Metoclopramid gerechtfertigt.
Selbstverständlich darf das der HP nicht verordnen.
Ich bin hier aber von einer allgemeinmedizinischen Frage ausgegangen.
MCP wird häufig eingesetzt in der Schulmedizin und hat sicher manchmal auch Nebenwirkungen.
Meistens wirkt es aber sicher und gut.
klar kann ich selber lesen. Ich frag doch, wie DU die Wahl begründest.
Metoclopramid wirkt gegen Übelkeit. Gegen Migräne nur indirekt, wenn es mit einem Schmerzmittel gekoppelt wird. Daher erscheint es mir nicht als Mittel der Wahl in diesem Fall, nicht wegen der möglichen NW.
(21.08.2012, 13:02)Psiko schrieb: klar kann ich selber lesen. Ich frag doch, wie DU die Wahl begründest.
Achso, jetzt verstehe ich dich.
Ich kann das aus der Praxis heraus begründen und aus der Literatur.
In der Frage steht ja "Behandlungsversuch gerechtfertigt" und das heißt für mich, dass es ja nichts zwingendes ist und auch mit anderen Medikamenten gekoppelt werden kann.
Es wird halt häufig verordnet bei Migräne und je nach Symptomatik auch mit anderen Mitteln zusammen.
MCP natürlich gegen Übelkeit und Erbrechen bei Mirgräne.