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Meldepflicht bei Dauerausscheidern
#1
Hallo zusammen,

§6 IfSG listet ja die Krankheiten auf, die bei Verdacht, Erkrankung und Tod zu melden sind, aber nicht die Dauerausscheider. Jetzt hatte ich mir zum lernen die aktuelle (Stand August 2012) Tabelle der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger vom RKI ausgedruckt und da sind nun für einzelne Bundesländer bei Shigellenruhr und Cholera auch die Ausscheider als meldepflichtig durch den Arzt aufgeführt. Müssen wir bei einer entsprechenden Frage da auch länderspezifische Regelungen drauf haben Blush?


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#2
Hallo Elisabeth,
soweit ich weiß, musst du die Bestimmungen für den Ort wissen an dem du die Prüfung ablegst/deine Praxis eröffnest.

Gruß Gaby
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#3
Liebe Elisabeth,
Gaby hat es ganz richtig geschrieben.
Und die Regelung, dass man nur wissen muss, was für den eigenen Praxisort zutrifft ist sinnvoll, da es zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede gibt.

Übrigens: Wenn einzelen Bundesländer zusätzliche Meldenpflichten einführen, so besteht für diese Erkrankungen trotzdem kein Behandlungsverbot für den HP.
Das BV beschränkt sich auf die Erkrankungen, die im IfSG aufgeführt sind.
GLG Isolde
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#4
Super, danke euch für die Antworten Smile

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