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Welche der folgenden Aussagen zu lärmbedingten Gehörschäden (trifft) treffen zu?
1) Gehörschäden können berufsbedingt sein.
2) Gehörschäden entstehen nur bei hohen Schallfrequenzen.
3) Erst ab 150 dB (Dezibel) kann es zu Schäden kommen.
4) Gehörschäden können sowohl durch akute Ereignisse wie auch bei Dauerbelastungen auftreten.
5) Typischerweise entstehen dabei Schäden der Schallleitung im Mittelohr.
A Nur die Aussage 1 ist richtig.
B Nur die Aussagen 1 und 4 sind richtig.
C Nur die Aussagen 1, 4 und 5 sind richtig.
D Nur die Aussagen 2, 3, 4 und 5 sind richtig.
E Alle Aussagen sind richtig.
LG
Esther
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Liebe Esther, erstmal vielen Dank für die Aufgabe!
Also ich habe das Ohr noch nicht durchgenommen, aber ich tippe auf C!
Sonnige Grüße
Katja
Das GROßE ist nicht, dies oder das zu sein, sondern man SELBST zu sein.
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Hallo !
Antwort B
Lg Petra
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Ich würde C sagen.
LG
Sharona
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Endlich mal unterschiedliche Antworten!
B ist richtig!
LG
Esther
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Hallo,
es ist ganz klar B.
zu 1) Klar können Hörschäden berufsbedingt sein. Z.B. in Kindergärten, Schulen, auf Baustellen, in Fabriken... ist der Lärmpegel nicht zu verachten und da er dauernd vorhanden ist, kann dies zur Schädigung führen.
zu 2) es ist völlig egal welche Frequenz der Schall hat. Tiefe Frequenzen können genauso Hörschäden verursachen. Entscheidend ist die Lautstärke.
zu 3) Schon viel geringere Lautstärken reichen aus. Vor allem, wenn sie als Dauerbelastung vorhanden sind.
zu 4) Einmalige Ereignisse sind zum Beispiel ein Knalltrauma (Schuss) und zu Dauerbelastung hab ich bereits bei Punkt 1 einiges geschrieben.
zu 5)
Bei zu großer Lautstärke knicken die Härchen in der Cochlea ab und können die Schallreize nicht mehr an die Nerven weiter geben. Folglich liegt eine Schädigung des Innenohrs vor. Schallleitungsschwerhörigkeit liegt vor, wenn die Gehörknöchelchen nicht ordnungsgemäß schwingen können, z.B. bei einem Erguss im Mittelohr oder die Gehörknöchelchen versteift sind oder das Trommelfell nicht ordnungsgemäß schwingt (durch Narben oder Löcher)
LG,
Tonia