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Hallo Klaus,
auch auf die Gefahr hin, mich komplett zu "vergaloppieren"...
ich versuche mich mal an Deiner Frage:
- Bei
Denkstörungen ist der Prozess des
Denkens beeinträchtigt.
- Der Begriff
Verarmungswahn zählt zu den inhaltlichen Denkstörungen.
- Bei
Störungen der Affektivität ist das
Gefühlsleben beeinträchtigt.
- Den Begriff
Verarmungsgefühl würde ich in den Bereich
affektive Störungen einsortieren. Depressive Patienten leiden unter Angstgefühlen, die meist ungerichtet und Ausdruck ihrer Zukunftsangst sind.
Sowohl Inhaltliche Denkstörungen als auch Störungen der Affektivität sind ein häufiges Symptom für z. B. Schizophrenie.....
Der
Wahn ist gekennzeichnet dadurch, dass er eine unkorrigierbar falsche Beurteilung der Realität darstellt.
Ein
Gefühl...hm... ist evtl. korrigierbar....?
So, und nun noch eine
Trennung:
Denkstörungen und
Störungen der Affektivität sind
Symptome.
Affektive Störungen sind
Krankheiten (F30-F39 nach ICD 10).
Jetzt raucht mir gerade der Schädel und ich frage mich, ob ich Dich noch mehr durcheinandergebracht habe....
Liebe Grüße
Monika
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☼ Sybille Disse
Unregistered
Ihr Lieben,
Bei der Depression kann es von Verarmungsgefühlen bis hin zum Verarmungswahn kommen (der Patient hat Existenzängste und Angst, zu verarmen, obwohl genug Geld vorhanden ist -> Unterschied zur realen Verarmung).
So etwas haben wir z.B. auch bei der Manie.
Die Symptomatik kann von Größenideen bis hin zum Größenwahn ausgeprägt sein...
Die Grenzen sind fließend und oft kann es sich schnell z.B. von den überwertigen Ideen (z.B. bei Anorexia nervosa, die überwertige Idee, dick zu sein trotz BMI unter 17,5) bis zum krankhaften Wahn steigern, ähnlich auch übrigens bei der Hypochondrie...
Liebe Grüße
Sybille
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....kann das natürlich nicht unkommentiert stehen lassen
Ja, lieber Klaus, in diesem Fall bin ich damit einverstanden, dass das "ich" zu einem "wir" wird... ich steh nämlich auch nicht so gern allein im Dunkeln
lichst
Monika
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Hi
Verarmungswahn:
Der Betroffene ist fest davon überzeugt, dass er verarmen ist oder wird. Auch entsprechende Nachweise , wie Kontoauszug oder Vermögensnachweise können ihn nicht davon abbringen,weil erbes weiß , dass er veramt oder es in Zukunft sein wird. Er ist fest davon überzeugt.Seine Sorge geht oft um seine Angehörigen.
Er ist der Auffassung, dass seine Vorstellung der Wahrheit entspricht.
Der Wahn ist ein festes Wissen.Er hinterfragt nicht, er ist seiner Sache ganz sicher, er weiß es einfach und er muß seine Umgebung warnen und schützen. Er muß Vorsoge treffen, damit sie nicht durch die Verarmung leiden.
Das Verarmungsgefühl
hier befürchtet derjenige zu verarmen, aber es ist noch nicht zur Gewissheit geworden.
Wobei die Grenzen natürlich fliessend sein können und somit die Abgrenzung teilweise schwer. Und aus dem Gefühl kann sich der Wahn entwickeln.
Lg Mirjam
Es hat keinen Zweck, sich mit solchen zu beraten, die einem anderen Weg folgen!
Konfuzius
☼ Sybille Disse
Unregistered
Ihr Lieben,
Freut mich, dass es ein "wir" gibt und ihr euch gegenseitig unterstützt - Klasse!
Mirjam hat es schon sehr gut beschrieben!
Was ihr euch einprägen könnt für eine sichere Abgrenzung:
Um von Wahn zu sprechen, müssen z.B. die Wahnkriterien nach Jaspers vorliegen:
* Unmöglichkeit des Inhalts
* Subjektive Gewissheit
* Unkorrigierbarkeit
Der Pat. hat beim Verarmungswahn die unverrückbare Überzeugung zu verarmen, obwohl es mit der Realität nicht übereinstimmt...
Wäre euch damit weitergeholfen???
Liebe Grüße
Sybille
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Liebe Mirjam und liebe Sybille,
erstmal ein liebes Danke an Euch
...ich werde heute drüber nachdenken... und ich glaube, ich kann es mir an den Punkten
"feste Überzeugung", "Unkorrigierbarkeit" im Gegensatz zu "Befürchtung, aber keine Gewissheit" merken.
Monika
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