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Hallo,
mich bewegt folgende Frage:
Wenn ich meine Praxis in einer anderen Praxis (Physiotherapie oder auch Heilpraktikerpraxis) eröffne indem ich dort zeitweise einen Raum miete, muss ich dann auf dem Praxisschild erscheinen oder sogar ein eigenes Praxisschild haben?
Ich lese immer nur was davon wie ein Praxisschild aussehen kann und wie nicht, aber nirgends dass ich verpflichtet wäre tatsächlich eins zu haben!
Danke für die Hilfe!
☼ Sybille Disse
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Liebe/r mandarin 1
Folgendes sagt die Berufsordnung zu dem Thema Praxisschild:
Artikel 9 - Praxisschilder
Der Heilpraktiker hat auf seinem Praxisschild seinen Namen und die Berufsbezeichnung Heilpraktiker anzugeben. Eventuelle weitere Angaben sollten sich auf Sprechzeiten, Fernsprechnummer, Stockwerk, Privatadresse, eine Bezeichnung wie "Naturheilpraxis" und bis zu höchstens drei Verfahren, für die der Heilpraktiker über die besonderen Qualifikationen verfügt, beschränken. Die Angaben der Verfahren sollte bei allen Verwendungsmöglichkeiten identisch sein.
Das Praxisschild ist in unaufdringlicher Form zu gestalten. Die Größe sollte sich den örtlichen Gepflogenheiten (etwa 35 × 50 cm) anpassen. Je nach örtlicher Gegebenheit können zwei Praxisschilder erforderlich werden. Beim Wechsel der Praxisstätte ist vorübergehend das Belassen eines Hinweisschildes an der früheren Praxis möglich.
Die Berufsordnung kann von jedermann auf den Seiten der Verbände eingesehen werden, leider hat der BDH diese nur noch für registrierte Mitglieder sichtbar gemacht...
Meine Praxis befindet sich in einem Zentrum für Physiotherapie und ich habe direkt am Eingang ein sehr dezentes Schild mit den oben genannten Vorgaben aufgehängt (rechts oben neben der Tür auf Augenhöhe, man kommt also mit dem Blick kaum daran vorbei )
Konnte ich damit Deine Frage beantworten?
Liebe Grüße
Sybille
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Liebe Sybille,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Zwei Fragen bleiben fuer mich noch offen:
Ich lese noch nicht heraus dass ich unbedingt ein Praxisschild brauche. Ich lese das so: "..hat auf seinem Praxisschild....." ...wenn er denn eins hat... "...anzugeben..."
Aber es steht nicht da dass er eines haben muss.
Zweite Frage, wenn es denn doch aus der Berufsordnung hervorgehen sollte dass ich eines brauche, was ist denn der Effekt wenn ich gegen diese Ordnung verstosse?
Nochmals danke und schneeige Grüße!
Uli
Was mich auch noch wundert, du darfst als HP Psych Homöopathie machen? Spannend, hätte ich jetzt nicht erwartet! Dürfte ich auch Meridianmassage als Energiearbeit machen?
LG Uli
(10.12.2012, 19:18)☼ Sybille Disse schrieb: Liebe/r mandarin 1
Folgendes sagt die Berufsordnung zu dem Thema Praxisschild:
Artikel 9 - Praxisschilder
Der Heilpraktiker hat auf seinem Praxisschild seinen Namen und die Berufsbezeichnung Heilpraktiker anzugeben. Eventuelle weitere Angaben sollten sich auf Sprechzeiten, Fernsprechnummer, Stockwerk, Privatadresse, eine Bezeichnung wie "Naturheilpraxis" und bis zu höchstens drei Verfahren, für die der Heilpraktiker über die besonderen Qualifikationen verfügt, beschränken. Die Angaben der Verfahren sollte bei allen Verwendungsmöglichkeiten identisch sein.
Das Praxisschild ist in unaufdringlicher Form zu gestalten. Die Größe sollte sich den örtlichen Gepflogenheiten (etwa 35 × 50 cm) anpassen. Je nach örtlicher Gegebenheit können zwei Praxisschilder erforderlich werden. Beim Wechsel der Praxisstätte ist vorübergehend das Belassen eines Hinweisschildes an der früheren Praxis möglich.
Die Berufsordnung kann von jedermann auf den Seiten der Verbände eingesehen werden, leider hat der BDH diese nur noch für registrierte Mitglieder sichtbar gemacht...
Meine Praxis befindet sich in einem Zentrum für Physiotherapie und ich habe direkt am Eingang ein sehr dezentes Schild mit den oben genannten Vorgaben aufgehängt (rechts oben neben der Tür auf Augenhöhe, man kommt also mit dem Blick kaum daran vorbei )
Konnte ich damit Deine Frage beantworten?
Liebe Grüße
Sybille
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Hallo,
ich habe ja auch einen RAum in einer Physio-Ergotherapie Praxis.
Und auch ganz normal draußen ein HP-Schild aufgehängt.
Mit auf dem Physio Schild würde ich nicht empfehlen, sonst könnte man meinen ihr seit eine Praxisgemeinschaft!
Und das ist wieder nicht so einfach ( Steuern, Gesetze etc)
lg Andrea
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Passt vielleicht nicht zur Ursprungsfrage,aber wo habt ihr euer Praxisschild denn erstellen lassen?
Vielen Dank für eure Antwort. Und an die Themenstellerin-warum ist dir das denn so wichtig ob du das MUSST?Möchtest du nicht Werbung für dich machen?Denn wenn du ein Schild hast machst du ja gleich Werbung für dich,und das ist doch auch ein großer Vorteil!?
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Manche Raummietmöglichkeiten sind nur möglich wenn ich nicht draussen erscheine.
Ich ziele auch nicht auf Laufkundschaft oder Leute die da wohnen bzw. andere Angelegenheiten in den Gebäuden erledigen.
LG
(11.12.2012, 09:02)zartesGlueck schrieb: Passt vielleicht nicht zur Ursprungsfrage,aber wo habt ihr euer Praxisschild denn erstellen lassen?
Vielen Dank für eure Antwort. Und an die Themenstellerin-warum ist dir das denn so wichtig ob du das MUSST?Möchtest du nicht Werbung für dich machen?Denn wenn du ein Schild hast machst du ja gleich Werbung für dich,und das ist doch auch ein großer Vorteil!?
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Du mußt aber dein Praxisschild aufhängen!
Ich ziele auch nicht auf die Patienten der Ergo-Physiopraxis. Aber das wird das Gesundheitsamt herzlich wenig Interessieren.
lg Andrea
☼ Sybille Disse
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Ihr Lieben,
Vielen Dank für eure Fragen und Anregungen
Da wir sehr viele Anfragen im Bereich Berufs- & Gesetzeskunde erhalten, werden wir hier im Forum ab April 2013 einen eigenen "Bereich für Rechtsfragen" einrichten, der von kompetenter Seite aus betreut wird
Wir hoffen, dass dies in eurem Sinne ist und nun wünsche ich allen ein wunderschönes Weihnachtsfest
Eure Sybille
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Ich wollte mich gestern beim GA anmelden und die Antwort war "das ist nicht mehr nötig und ich wünsche Ihnen viel Erfolg". Ich war und bin immer noch sprachlos.....
Liebe Grüße
Tina
☼ Sybille Disse
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Hallo Tina,
Ähm, kannst Du uns ein wenig aufklären?
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nicht wirklich, bin nach all dem HinundHer mit Bauamt usw völlig verwirrt. Vor 2 oder 3 Wochen hab ich angerufen und gefragt, was bei der Raumsuche alles zu beachten ist. Da wurde mir gesagt, das ich bei den angebotenen Therapien seitens des GA keinerlei Auflagen hätte (Hygiene) und wenn ich denn was gefunden habe sollte ich mich kurz melden. Das hab ich gestern tun wollen und es hat keinen interessiert...."am Jahresanfang sei das noch so gewesen, das man sich beim GA melden müsse mit der Praxisadresse, aber das sei jetzt nicht mehr so". Ich hab wirklich sprachlos und total verwirrt aufgelegt. Ich sitze hier immer noch mit offenem Mund und weis gar nicht, was ich mit dieser unerwarteten Info anfangen soll....
Liebe Grüße
Tina
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Hallo Tina,
ich würde das trotzdem schriftlich machen, dann bist du auf der sicheren Seite
lg Andrea
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(12.12.2012, 07:14)Scapi schrieb: Du mußt aber dein Praxisschild aufhängen!
lg Andrea
Liebe Andrea,
wo steht das denn? Soweit ich weiß ist das dem HP überlassen ob er nun ein Schild anbringen möchte oder nicht. Wenn er sich entscheidet eins anzubringen, dann muß er bestimmte Regeln beachten.
Z.B. hast du bei einer Hasubesuchspraxis auch kein Schild.
LG
Esther
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(12.12.2012, 09:16)TinaV schrieb: ...."am Jahresanfang sei das noch so gewesen, das man sich beim GA melden müsse mit der Praxisadresse, aber das sei jetzt nicht mehr so". Ich hab wirklich sprachlos und total verwirrt aufgelegt. Ich sitze hier immer noch mit offenem Mund und weis gar nicht, was ich mit dieser unerwarteten Info anfangen soll....
Liebe Tina,
die einzelnen Bundesländer können das unterschiedlich regeln.
Bei uns hier in Baden Württemberg muss man die Praxis auch nicht anmelden.
GLG Isolde
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Vllt. kann die liebe Isolde da auch noch was zu sagen. Ich meine, das war gesetzlich geregelt das ein Praxisschild aufgehängt werden muß.
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Liebe Isolde,
vielen Dank für die Info. Jetzt bin ich schon erleichtert, das es anderswo auch ohne Anmeldung geht.
Liebe Grüße
Tina
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