danke für diesen Hinweis!!
Ich lerne gerade noch "stur" nach Lehrbuch, da steht Borreliose
bei den Krankheiten ohne Behandlungsverbot.
Lieber Klaus,
stimmt, die Zecke ist ja in dem Fall auch ein krankes Lebewesen.
Mit denen hat keiner Mitleid....
Trozdem ist meine Frage noch nicht beantwortet:
was sage ich dem Prüfer, wenn er mich fragt, was ich mit der Zecke mache??
Darf ich sie ans Labor schicken oder nicht?
Vorausgesetzt für Borreliose besteht kein BV!
Bin verunsichert, Klaus. Ich dachte, man darf auch doofe Fragen ins Forum stellen.
Liebe Grüße. Nina