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Wenn ein Bundesland die Meldepflicht erweitert, dann kann das ja nicht zur Folge haben, dass für diese Erkrankung in diesem Bundesland für den HP Behandlungsverbot bestünde. Das gäbe ein einziges Durcheinander. Die einzelnen HPs in den unterschiedlichen Bundesländern dürften jeweils ganz unterschiedliche Krankheiten nicht behandeln.
Und so müsste dann ein Patient aus Bayern, der sich wegen seiner Borreliose behandeln lassen möchte nach Baden Württemberg fahren. Wäre ja wirklich ein Unding.
Fazit:
Wenn ein Bundesland die Meldepflicht für bestimmte Krankheiten erweitert, so hat das kein Behandlungsverbot für den HP zur Folge.