und natürlich auch ein Hallo an Alle,
bei deiner Frage "was mache ich, wenn ein Patient mit einer Zeck am Arm in meiner Praxis erscheint" müssen wir die Behandlungsmöglichkeit unterscheidennach den Behandlungsverboten nach § 24 IfSG, wobei der § 24 auf die meldepflichtigen Krankheiten oder Erreger der §§ 6 oder 7 IfSG Bezug nimmt.
Nach § 24 bestehen bei den in § 6 aufgezählten Krankheiten - hier FSME interessant - ein Behandlungsverbot bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung. Eine Erkrankung an FSME ist in diesem Fall unwahrscheinlich (Inkubationszeit 7-10 (14) Tage): Ein Krankheitsverdacht ebenso, da erst nach der Inkubationszeit irgendwelche typischen Symptome einen Krankheitsverdacht begründen könnten.
Es bleibt somit eine mögliche Infektion mit dem FSME-Erreger gemäß §§ 24, 7 IfSG. Ein Behandlungsverbot mit einem entsprechenden Erreger setzt aber voraus, dass diese Infektion nachgewiesen ist. Ein Zeckenbiss stellt aber keinesfalls einen derartigen Nachweis dar, sondern lässt eine Infektion nur als "möglich" erscheinen (zumal eine FSME-Infektion im Vergleich zur Borreliose bei Zeckenbissen erheblich seltener auftritt).
Zusammengefasst: Kommt ein Patient mit einer Zecke am Arm zum HP, kann dieser selbstverständlich die Zecke entfernen und zur Laboruntersuchung einschicken. Das Labor wird dann für eine artgerecht Unterbringung sorgen (bzw. bei positivem Befund die Infektion melden).
Liebe Grüße
Horst