das hört sich sehr interessant an, was du da machst!
Die Frage ist einfach zu beantworten.
Du schreibst:
"Als HPP biete ich unter anderem tiergestützte Therapie mit Lama und Alpakas an"
Das kannst du selbstverständlich machen, denn dafür hast du den HPP gemacht, dass du therapieren darfst.
Du schreibst:
"Kann ich eine Lama-Wanderung mit Familien als Präventiv-Maßnahme abrechnen?"
Ja, das kannst du als Präventiv-Maßnahme grundsätzlich mit dem Patienten abrechnen, soweit du das mit dem Patienten vereinbart hast.
Du schreibst:
"Oder läuft das unter einem extra Gewerbe?"
Nein, dafür hast du ja den HPP gemacht und besitzt eine Praxis innerhalb du diese Therapie/Präventivmaßnahme durchführst.
Du schreibst:
"Ist das eine Frage der Formulierung, wenn ich Werbung mache? "
Nein, du darfst als HPP therapieren.
Du schreibst:
"naturbezogene Kreativ-Erlebnisnachmittage für Kinder mit und ohne Tier"
Dazu muss man nicht HPP sein. Das kann jeder gewerblich anbieten. Wie das ja manche machen, z.B. Kamelreiten am Urlaubsort.
Bitte frage wieder nach, wenn noch etwas unklar ist.