ich bin grade dabei Prüfungsfragen durchzuarbeiten.
Dabei bin ich auf folgende Frage gestossen:
Namentliche Meldepflicht laut § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG bei Verdacht, Krankheit, Tod für
a. Mumps
b. Röteln
c. Masern
d. Scharlach
e. Keuchhusten
Es wäre laut meiner Prüfungsvorbereitung nur C richtig.
Habe ich eine alte Prüfungsfrage?
Meiner Meinung nach müssten a, b, c, e richtig sein
Patenkind von Werner Bergner