für die märz prüfungen müssen die unterlagen im anmeldezeitraum vom 01.12.- bis 31.12. des vorjahres eingegangen sein. (bis 31.12. dann auch die prüfungsgebühr)
für die oktober prüfungen müssen die unterlagen im anmeldezeitraum vom 01.07. bis 31.07. des gleichen jahres eingegangen sein.
l.g.
martina
...und dann lachen wir beide!