leider scheint das von Isolde vorgeschlagene "Mahnungsschreiben" zumindest bei einigen Zulassungsbehörden nicht die gewünschte beschleunigende Wirkung zu verursachen. Sofern versucht wird, euch "auszusitzen", hilft es leider nur, die angekündigten aber offensichtlich nicht ernst genommenen Selbsthilfemaßnahmen (z.B. die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht) tatsächlich auch zu ergreifen!
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (gilt als Bundesrecht in allen Bundesländern unmittelbar und zwingend) heißt es (Textauszug): Ist .... über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes (( hier: Erlaubniserteilung für die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit)) ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die ((Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht)) .... zulässig.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit ..... dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes erhoben werden..... .
Liegt ein zureichender Grund dafür vor, .... dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.
Bei einer angekündigten Wartefrist von über eimem Jahr bis zur Überprüfung durch das Gesundheitsamt (noch nicht einmal zur Zulassungsentscheidung), habt Ihr gute Chancen zur erheblichen Abkürzung der Wartefrist.
Oftmals beschleunigt schon eine entsprechende Fristsetzung durch einen Anwalt das Verfahren, da es klar macht, dass Ihr entschlossen seid, euch zu wehren.
GlG
Horst