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(29.03.2016, 15:20)Silke Uhlendahl schrieb: Du darfst auch in deiner Praxis wohnen, der Teil muss dann steuerlich "herausgerechnet" werden, da nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Vielen Dank! Da bin ich jetzt aber doch froh, hier nochmal nachgefragt zu haben. Ich hatte schon die abstrusesten Dinge gehört. Das mit der Steuer ist dann kein Problem, da ich ja am Anfang auch mit der Wellness/Kosmetik in meiner Wohnung angefangen habe. Es ist auch ein Grundriß der Praxis vorhanden. Das läßt sich dann leicht ausrechnen.
Vielen Dank nochmals!