Der epidemologische Zusammenhang ergibt sich ab 2 Personen mit der gleichen Erkrankung, z.B. Geschwisterkinder mit den gleichen Symptomen einer eventuellen Infektions-KH (Scharlach, Masern z.B.)
Was die Influenza (hier die zoonotische ausgenommen), angeht, diese steht in § 7 IfSG, namentliche Meldung nur bei Nachweis des Influenzavirus aus Blut oder Liquor - hier mal mit meinen eigenen Worten etwas formuliert.
Das IfSG, das ich hier zu hause in meinem Büchern hab, da steht die humane Influenza nicht im § 6 drin.
Das was ich hier geschrieben hab, ist aus dem Buch E. Bierbach. Doch so wie ich hier das geänderte versteh, das würde ja heißen, das der Influenzavirus,der in § 7 (namentliche Meldung...) steht, das der da raus genommen ist.
Ansonsten hab ich was diese Gesetzesänderung hier angeht, auch n icht mehr, als Isolde uns hier gegeben hat.
Liebe Grüße
Ela