Mumps, Keuchhusten, Röteln und Windpocken
auch für den Heilpraktiker bei Verdacht, Erkrankung und Tod meldepflichtig und für den Heilpraktiker mit Behandlungsverbot belegt.
Darüber hinaus sind die Erreger dieser Erkrankungen nach § 7 IfSG vom Arzt bei Erregernachweis meldepflichtig. Bei den Windpocken bedeutet das, dass das Varizelle-Zoster-Virus gemeldet werden muss. Das bedeutet, dass nicht nur Windpocken sondern nun auch die Gürtelrose mit Behandlungsverbot belegt sind.
Ich habe alle Skripte, das E-Learning und das HPA-Online-Lernen entsprechend aktualisiert. Da Sie aber zum Teil ja noch ältere Skripte haben, müssen Sie sich die neue Rechtlage nun so für die Prüfung einprägen.
Bitte beachten Sie auch, wenn Sie mit früheren Prüfungsfragen arbeiten, dass diese zum damaligen Zeitpunkt eine andere Beantwortung verlangten als heute.
Zusammenfassung
Neu: nun auch für den HP meldepflichtig
• Windpocken
• Keuchhusten
• Mumps
• Röteln
Neu: für den Heilpraktiker mit Behandlungsverbot belegt:
• Röteln
• Gürtelrose (Herpes zoster)
bisher waren auch schon mit Behandlungsverbot belegt:
• Windpocken
• Mumps
• Keuchhusten