also grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Einsatz von Nicht-Heilpraktikern bzw. von Nicht-Ärzten im Rahmen einer heilpraktischen Tätigkeit stets beim behandelnden Arzt oder Heilpraktiker.
Mangels konkreter Kenntnisse Deiner bisherigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, möchte ich als Anhaltspunkt und "grobe Richtungsweisung" für nicht-ärztliche oder nicht-heilpraktikerliche Mitwirkungen in einer Heilpraxis auf eine kassenärztliche Vereinbarung mit Trägern der GKV verweisen, die hinsichtlich der delegierbaren medizinischen Tätigkeiten und deren Voraussetzungen (medizinische Ausbildung) auch für den Bereich einer HP-Praxis herangezogen werden kann -->http://www.kbv.de/media/sp/24_Delegation.pdf. Ich hoffe, diese Hinweise helfen Dir weiter-
GlG
Horst.