ich habe mir das zum Merken so aufgeschrieben:
Ein HP darf aufgrund AMG keine verschreibungspflichtigen Medis („Rp") verordnen, sondern nur:
o freiverkäufliche AM (z.B. Tee) / § 44 AMG
o apothekenpflichtige Medis (dürfen nur über Apo abgegeben werden)
Diese darf der HP direkt am Patienten anwenden und sie an ihn abgeben.
Er kann also nur solche Medis verordnen, die Patient auch ohne ärztliche Verschreibung besorgen könnte.
Der HP darf selbst hergestellte AM, die keiner Herstellererlaubnis bedürfen (z.B. Eigenblut- oder Eigenurinpräparate) am Patienten anwenden, soweit er deren Herstellung vorab bei der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt hat; eine Abgabe für Anwendung zuhause ist aber nicht zulässig.
Vielleicht hilft es Dir.
VG, Alexandra