herzlichen Dank für deine Unterstützung!
Liebe Christiane,
grundsätzlich kann man eine Analogabrechnung verwenden. Es ist jedoch immer etwas schwierig für nicht invasive Techniken Ziffern von invasiven Techniken zu verwenden. ( ist deine Praxis invasiv - im Falle von Praxisbegehungen ein Unterschied!)
Es hat auch immer etwas mit dem Rechnungsoutfit an sich zu tun! Das bedeutet wird die Analogabrechnung kenntlich gemacht ja/nein? Wird mit oder ohne Leistungstext gearbeitet? Die Beihilfestellen sind da nicht einheitlich in der Anerkennung von Analogabrechnungen. Du kannst in jedem Fall bei der Akupressur mit Massageziffern arbeiten, wie Birgit dir schon geschrieben hat!
Bei der Beihilfe sollte wenn man Akupunktur abrechnet immer eine Schmerzdiagnose dabei sein, das ist richtig.
Schau also mal wie die Rechnung gestaltet ist in Bezug auf Analogabrechnung.
Wichtig ist hier immer die Honorarvereinbarung - das was du berechnest ist das Eine was erstattet wird etwas Anderes!
Ich bin bis zum 24. Januar jetzt offline.