ich kann Antjes Ärger verstehen, denn die Darstellung in dem verlinkten Bericht ist einseitig und irreführend.
Als ein Beispiel für die Behauptung der "Gefährlichkeit" einer Behandlung durch Heilpraktiker:
Die von der Bundesärztekammer jährlich veröffentlichte Statistik über ärztliche Behandlungsfehler und deren Auswirkungen für 2018:
Bundesärztekammer
Jährliche Statistik über ärztliche Behandlungsfehler und deren Auswirkungen. Hier: 2018
Tabelle 3
Behandlungsfehler bejaht/verneint 2018
3. Anzahl aller Sachentscheidungen 5.972
3.1 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel verneint 4.114
3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 41
3.3 Behandlungsfehler bejaht 1.817
3.4 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 359
3.5 Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1.499
3.6 Schäden, iatrogen* fehlerbedingt (Bezug: 3.5) 1.499
3.6.1 Geringfügiger Schaden 16 3.
6.2 Schaden: passager leicht/mittel 618
3.6.3 Schaden: passager schwer 188
3.6.4 Dauerschaden leicht/mittel 462 3.
6.5 Dauerschaden schwer 127
3.6.6 Tod 88
*Hinweis auf die Definition nach Pschyrembel: ( d.h. diagnostische oder therapeutische Maßnahmen des behandelnden Arztes)
Hierbei muss man beachten, dass hierbei nur Fälle berücksichtigt werden, bei denen sich einerseits Patienten (oder deren Angehörige) beschwert haben und die andererseits von den Schiedsgremien zur Begutachtung angenommen und dann auch unter Beiziehung ärztlicher Gutachter bewertet wurden.
Dass hier nur die Spitze eines Eisberges sichtbar wird, dürfte nachvollziehbar sein.
Wer das "Fehlen jeglicher medizinischer Kenntnisse" bei Heilpraktikern behauptet, sollte spasseshalber einmal die schriftlichen Überprüfungsfragen einer Heilpraktiker-Anwärter-Überprüfung für sich beantworten. Das Ergebnis kann ich aus vielfachen vertraulichen "Eingeständnissen" auch von Ärzten voraussagen .
Wie dem auch sei, wir befinden uns wieder einmal auf politischer Bühne: Hier sind jetzt unsere Verbände gefordert.
Ganz liebe Grüße
Horst