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Aufbaukurs Aromatherapie-Aromapraxis
#10
Hallo Miriam!
Aufgrund meiner Erfahrungen als nebenberufliche Seifensiederin kann ich dir mitteilen:
Auch ich war begeistert vom Seifemachen, und Beschenkte haben sich sehr gefreut und - wie bei dir - gemeint, ich könne ja Seife verkaufen. Und weil das soviel Spaß macht und irgendwann auch alle Bekannte beschenkt sind, stellt sich natürlich die Frage, dies gewerblich zu machen. Aber Vorsicht!
Selbstgemachte Kosmetik darf man nur "in Verkehr bringen", also verkaufen, wenn sie der EU-Kosmetikverordnung entspricht. Verschenken darfst du in deinem Freundeskreis, soviel du willst, solange du kein Gewerbe betreibst. Wenn du ein Gewerbe betreibst, müssen auch Kundengeschenke den Vorschriften entsprechen. Die EU-Kosmetikverordnung besagt u. a. dass jedes Produkt in einem Labor eine Sicherheitsbewertung durchlaufen und bestehen muss, dass dann das Produkt immer nach demselben Rezept mit denselben Ausgangsstoffen unter Einhaltung der Hygienevorschriften hergestellt und dokumentiert werden muss. Es müssen Rückstellmuster für das Veterinäramt gebildet werden. Ich brauche für das Seifesieden einen separaten Raum, der Sicherheitsvorschriften entsprechen muss. Dieser Raum wurde vom Veterinäramt genehmigt und wird regelmäßig begutachtet. Dein Produkt wird im Europäischen Kosmetikportal aufgelistet und du selbst als verantwortliche Herstellerin. Neben der Anmeldung als Kleingewerbetreibende musst du dich bei einer Berufsgenossenschaft anmelden und bei der IHK. Jährlich musst du fürs Finanzamt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.
Das alles ist mit hohen Kosten und mit Aufwand verbunden; zuerst musst du viel investieren, verdienen kann man damit vielleicht nach ein paar Jahren etwas.
Es macht ja auch Spaß, immer wieder eine neue Creme, eine neue Seife zu entwickeln. Jedes neue Produkt muss dann in die Sicherheitsbewertung, die ziemlich teuer ist. Die EU-Kosmetikverordnung schränkt damit die Kreativität sehr ein, finde ich.
Auch ein Hautöl, dem nur ein einziges ätherisches Öl zugesetzt ist, oder ein Badesalz, das mit ein paar Tropfen ätherischem Öl beduftet ist, ist ein Kosmetikprodukt und unterliegt damit der EU-Kosmetikverordnung. Verkaufen dürftest du in den beiden Fällen das Basisöl bzw. das Salz und das ätherische Öl, alles jeweils separat für sich, so wie Gudrun uns das eingebläut hat. Sobald aber etwas gemischt und damit verändert wird, gilt es als Kosmetik.
Alles in allem kann ich nur jedem empfehlen, sich vor dem Selbstständigmachen sehr gut zu informieren und abzuwägen, ob sich der ganze Aufwand lohnt.
Denn auch wenn Freunde dich ermuntern, deine Produkte zu verkaufen, sobald du dich für die Selbstständigkeit entschieden hast, MUSST du auch produzieren und verkaufen, damit du die Kosten irgendwann gedeckt bekommst. Ein paar Cremchen für die Freundinnen reichen da nicht, du musst schon eine gewisse Menge verkaufen, d. h. z. B. auch: Kunden gewinnen, Werbung betreiben, ständig aktiv sein.
Und wer denkt "Dann verkaufe ich meine Produkte eben einfach so": Im Durchschnitt erlebe ich bei der Teilnahme an etwa sechs Märkten pro Jahr eine unangekündigte Überprüfung durch das Veterinäramt auf einem Markt. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer illegalen Tätigkeit erwischt zu werden, erscheint mir relativ hoch; ich gehe da lieber auf Nummer sicher und halte die Vorschriften ein. Und durch die Sicherheitsbewertung habe ich als Herstellerin die Garantie, dass meine Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und mir keine Kundin Haftungsansprüche stellen kann.
Soviel Spaß es auch macht, Kosmetik selbst zu machen, und so sehr auch Freunde dich ermutigen, bedenke es gut!

Viele Grüße!
Marie-Luise

Für GUDRUN:
Ich interessiere mich in einem Aufbaukurs für Psycho-Aromatherapie!
Marie-Luise
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufbaukurs Aromatherapie-Aromapraxis - von Lavandu - 13.01.2020, 10:46

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