die Kursreihe der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter (kurz: HPSR) für die Ausbildung zum Gesundheits- und Ernährungsberater stellt keine "staatlich zertifizierte Ausbildung" dar, da sie keiner staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung unterfällt.
Die Qualität der Ausbildung der HPSR wird jedoch durch folgende staatliche Bestätigungen dokumentiert:
- Die Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Hpsr als "anerkannte Bildungseinrichtung" gemäß ihren Bildungszeitgesetzen anerkannt;
- Der Kursreihe "Gesundheits- und Ernährungsberater" wurde zur Anerkennung der Umsatzsteuerbefreiung staatlich bescheinigt, dass sie "ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereitet", (was jedoch keine Anerkennung oder staatliche Zertifizierung der Bildungsmaßnahme darstellt!),
- witerhin ist die HPSR als Bildungsträger zertifiziert nach DIN ISO 9001 und AZAV.
Der erfolgreiche Abschluss der Kurse der HPSR zum Gesundheits- und Ernährungsberater (nach Bestehen der schulinternen Prüfungen, dokumentiert durch das Schul-Zertikat) befähigt zur Ausübung dieses Beraterberufes, stellt jedoch keine "staatlich zertifizierte Ausbildung" dar, die jeweils eine staatlich vorgegebeneAusbildungs- und Prüfungsordnung voraussetzt.
Welche Voraussetzungen dein Versicherungsträger für eine Kooperationsvereinbarung fordert, sollte von diesem selbst dargelegt werden.
Ganz liebe Grüße
Horst