momentan bin ich hier in der Ausbildung zur THP.
Meine Frage ist, ob ich während der Ausbildung schon als THP tätig sein darf?
Ich frage deshalb, weil ich so viele Anfragen habe und bisher immer auf meinen Ausbildungsstand verweise bzw. die Leute mit ihren Tieren zum TA schicken muss obwohl ich Ihnen helfen könnte, da ich mich seit vielen Jahren mit der Naturheilkunde beschäftige und auch schon diverse Fortbildungen besucht habe.
Ich möchte jedoch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Im Besonderen da ich mich, lt. Berufshaftpflichtversicherungsanfrage meinerseits, erst nach Abschluss der Ausbildung versichern kann???!!!
Und soweit ich weiß kann ich ja auch keine "Praxis" bzw. ein Gewerbe anmelden, da das Veterinäramt sicherlich einen Ausbildungsnachweis haben möchte, haben muss...???
Wie verhält sich das alles rechtlich? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Reiß