Therapeut ist zwar nicht geschützt als Begriff, indiziert aber oft beim Kunden, dass du die Heilkunde ausüben darfst, und dies darfst du ja nicht ohne die Überprüfung durch den Amtsarzt.
Ich finde den Begriff schlecht gewählt, da gibt es bestimmt schnell Probleme mit dem Amt oder den Mitbewerbern, selbst wenn du keine Diagnose stellst und nicht therapierst.
Wellnessmasseurin dient ja nur zur Steigerung des Wohlbefindens oder der Erhaltung desselben, hat also nichts mit dem Ausüben der Heilkunde zu tun und dürfte deshalb keine Probleme bei der selbstständigen Ausübung bringen.
Was genau von der Ausbildung zu halten ist, weiß ich jetzt natürlich nicht, denke aber, dass es schon möglich ist einzelne Massagetechniken innerhalb einiger Tage zu erlernen. Ob man sich dann allerdings schon sicher genug bei der Anwendung an Fremden ist bezweifel ich.
Lg,
Sonja