ein Gewerbe anmelden kann jeder sofern er die rechtlichen Ansprüche die gestellt werden erfüllt.Z.B. muß er einen festen Wohnsitz da haben wo er sein Gewerbe betreiben will.Wichtig ist ausserdem aus Sicht des Ortnungsamtes das er regelmäßig seine Steuern bezahlt und bekommt auch deshalb im Amtshilfeverfahren eine neue Steuernummer!Natürlich wird sofort eine Gebühr fällig.
Ob andere Ansprüche greifen, z.b. die Mitgliedschaft an einer Kammer oder der Gleichen, prüfen sie erstmal nicht.
Ob sich jemand zu Recht oder Unrecht eine Berufsbezeichnung gibt ist erstmal nicht Gegenstand einer Gewerbeanmeldung,hier achten Berufsverbände und Kammern auf Verstöße und verfolgen und ahnden sie.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe