(22.09.2010, 12:10)Nicci schrieb: Ich würde ja jetzt schon gerne am Menschen arbeiten. Nun habe ich eine Schule/Institut gefunden, wo man :
Wellnessmasseurin
Wellness- und Massagetherapeut
und Hand- und Fußreflexzonenmasseurin lernen kann. Man bekommt dann ein Zertifikat und darf, angeblich, ein Gewerbe darauf anmelden.
Kennst sich Jemand von Euch damit aus und könnte mich bitte aufklären?
Ja, liebe Nicci, ich kenne mich aus!
Therapeut darf sich nur ein Arzt, ein HP und der Psychotherapeut nennen!
Zusammengesetzte Begriffe wie z.B. Ernährungstherapeut, Massagetherapeut, Atemtherapeut sind gleich in zweierlei Hinsicht nicht statthaft:
1. Der Begriff darf Therapeut darf nur der Arzt und HP führen
2. Solche nebulösen Begriffe wie Massagetherapeut sind überhaupt nicht statthaft, da man daraus nicht erkennen kann, ob man es mit einem Arzt oder HP zu tun hat.
Wenn Ihr HP seid, müsst Ihr Euch folgendermaßen nennen (wird genau im Skript Gesetzeskunde besprochen):
Vorname Zuname
Verfahren (z.B. Naturheilpraxis oder Ernährungstherapie oder Massagen oder Homöopathie ...)
Berufsbezeichnung (also HP)
Alles andere ist nicht zulässig: also keine "arztähnlichen Bezeichnungen" wie Naturheilkundiger, Massagetherapeut, Akupunteur, Homöopath ...
Wenn Du Dich Massagetherapeutin nennen würdest, riskierst Du zum einen eine dicke Abmahnung und wenn es wiederkehrend passiert, kannst Du sogar Probleme bekommen, wenn Du zur HP-Prüfung zugelassen werden möchtest, weil ein solches Vorgehen Zweifel an Deiner "sittlichen Zuverlässigkeit" entstehen lassen könnten - wie das juristisch so schön heißt.
Ein Institut, das mit solchen Versprechen wirbt, kann abgemahnt werden. Hat man an einem solchen Institut eine Ausbildung unter diesen falschen Versprechungen gemacht, kann man das Institut schadensersatzpflichtig machen.
Ich würde Dir abraten Dich bei einem Intitut anzumelden, dass sich entweder mit der rechtlichen Situtation nicht auskennt, oder dass wissentlich falsche Tatsachen vorspiegelt.
Gut, dass Du nachgefragt hast, liebe Nicci!!!