wie sie schreiben, handelt es sich hier lediglich um Entscheidungen des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichte Schleswig. Daraus schließe ich, dass die anderen Gerichte das anders sehen.
Zumal mir Fälle von Abmahnungen persönlich bekannt sind. Aber Ihr könnt Euch mit diesen Fragen auch noch gerne an Herrn Bramhoff vom BDH wenden. Er hat sich auf diese Fragen spezialisiert: http://www.bdh-online.de
Mal abgesehen davon, persönlich finde ich den Begriff "Wellnesstherapeut" in sich unsinnig: denn entweder Wellness = Gesunderhaltung oder Therapeut = behandelt Krankheiten.