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Gesetz - Welche Aussage zum Infektionsschutzgesetz ist richig?
#1
Welche Aussage zum Thema Gesetz (Infektionsschutzgesetz) ist richtig?

1) Im §6 Infektionsschutzgesetz stehen die meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Diphtherie, Mononukleose oder Ornithose.
2) §1 Infektionsschutzgesetz besagt: Zweck des Gesetzes ist der Schutz und zum Verhindern von übertragbaren Krankheiten, damit Infektionskrankheiten frühzeitig erkannt und das Weiterverbreiten verhindert wird.
3) Im § 25 Infektionsschutzgesetz wird das Behandlungsverbot erklärt.
4) Im § 34 wird erklärt, wer nicht im Einzelhandel arbeiten darf.
5) Im § 7 ist eine Liste von Krankheitserregern, die immer namentlich gemeldet werden müssen.

Und als Zusatz:
Warum sind die anderen Aussagen falsch, bzw. wie wäre die Aussage dann richtig?
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Gesetz - Welche Aussage zum Infektionsschutzgesetz ist richig? - von Daniela Starke - 20.06.2022, 15:23

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