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Welche Aussage zum Thema Gesetz (Infektionsschutzgesetz) ist richtig?
1) Im §6 Infektionsschutzgesetz stehen die meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Diphtherie, Mononukleose oder Ornithose.
2) §1 Infektionsschutzgesetz besagt: Zweck des Gesetzes ist der Schutz und zum Verhindern von übertragbaren Krankheiten, damit Infektionskrankheiten frühzeitig erkannt und das Weiterverbreiten verhindert wird.
3) Im § 25 Infektionsschutzgesetz wird das Behandlungsverbot erklärt.
4) Im § 34 wird erklärt, wer nicht im Einzelhandel arbeiten darf.
5) Im § 7 ist eine Liste von Krankheitserregern, die immer namentlich gemeldet werden müssen.
Und als Zusatz:
Warum sind die anderen Aussagen falsch, bzw. wie wäre die Aussage dann richtig?
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1) ist falsch, Mononukleose ist nicht meldepflichtig.
2) ist richtig
3) Falsch. Hier wird über die Möglichkeit Ermittlungen anzustellen.
4) Hier werden Krankheiten aufgelistet, welche in dem Fall das man Erkrankt Auscheider oder Krankheitsverdächtiger ist, das Ausüben von Tärtigkeiten in den Gemeinschaft einrichtugen (§33) verboten sind, oder von besonderen Schutzmassnahmahmen oder Erlaubnis von Gesundheitsamt bedurfen, unter andere
5) Falsch, (Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodium sp, Toxoplasmose gondii konnatalen Infek, Neisseria gonorrhoeae) sind nicht namentlich zu melden
Gloria Lorenz
Befiehl dem HERRN deine Wege, und hoffe auf ihn (Psalm 37, 5)