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Diagnoserätsel Schlafstörungen (mit Isolde Richter) = gelöst.
#5
Liebe Antje,
Ihre Fragen: Erstmal höre ich mir an, was die Patientin mir berichtet.
Antwort: Sehr gut! Sie berichtet, dass ihr Sohn in der Schule aufsässig ist und sie ständig Klagen von der Lehrerin und den anderen Eltern zu hören bekommt. Sie meint, dass kommt sicher von dem ständigen Ärger, den sie mit ihrem Ex hat und das bekommt der Sohn natürlich mit.

Fragen würde ich nach Beginn der Störungen, wie lange die schon besteht, wie sie sich ohne Tabletten gefühlt hat, nach dem Schlafrhythmus und ob noch Begleitsymptome bestehen.
Antwort: Die Schlafstörungen bestehen seit ca. einem halben Jahr. Ohne Tabletten habe sie sich schlecht und unausgeschlafen gefüht (zur Erinnerung: Mit den Tabletten auch schlecht!)

Tipp: Hier haben Sie gaaanz wichtige Fragen vergessen!!!
Vielleicht kann jemand helfen und sagen, wonach man bei Schlafstörungen fragen muss!!


Ihre Frage: Und fragen, was sie schon alles versucht hat.
Antwort: Sie war nur beim Arzt. Sonst nichts.

Ihre Aufgabe: Außerdem würde ich sie anhalten, ein Schlaftagebuch zu führen.
Antwort: Meines Erachtens wird die Patienten nun sauer und genervt reagieren. Wegen ihrer Schlafstörungen ist nichts geklärt worden und nun hat sie noch eine Arbeit aufgebrummt bekommen.

Ihr Hinweis: Dann allgemeine körperliche Untersuchung und Therapie, die bei mir homöopathisch ausfallen würde.Wink
Antwort: Woher wissen Sie schon vorher wie Sie therapieren??? Sie kennen doch die Ursache noch gar nicht!!!

Ihre Frage: Ob es ein Gesetz gibt, nach dem man ein Schlafmittel nicht absetzen darf, weiß ich nicht.
In irgendeinem Skript stand, wir dürften schulmedizinisch verordnete Medikamente nicht absetzen wenn ich das richtig im Kopf hab.
Danach wollte ich sowieso noch fragen.
Antwort: Ein solches Gesetz gibt es nicht. Aber hier greift die Sorgfaltspflicht. Wenn man ein lebenswichtiges Mittel z.B. Insulin oder Antikoagulanzien absetzen würde und der Patient nimmt dadurch Schaden nimmt oder sogar stirbt, so hat man gegen die "Regeln der ärztlichen Kunst" verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das ist in dem vorliegenden Fall aber nicht so und - wie gesagt - die Patientin hat das Mittel von sich aus abgesetzt. Die Patientin wird dadurch keinen Schaden erleiden (vermutlich sogar ganz im Gegenteil, davon Nutzen haben). Also redet man ihr keinesfalls zu, dieses Mittel wieder zu nehmen. Aber langsam wird es Zeit wieder an die Ursache zu denken.


Ihre Aussage: Wie so ein Schlafmittel reduziert wird, hängt von dem Mittel ab, wie lange es schon eingenommen wurde und vom Befinden des Patienten.
Antwort: Die Patientin hat doch das Mittel von sich aus abgesetzt!!!!

LG
Isolde Richter
[/quote]
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Diagnoserätsel Schlafstörungen - von Isolde Richter - 29.11.2009, 13:12
RE: Diagnoserätsel Schlafstörungen - von kay - 30.11.2009, 14:14

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