(29.10.2010, 16:52)Bianca schrieb: ... Heilpraktiker-Physiotherapie ...
Liebe Bianca,
da hast Du recht, das ist keine zulässige Bezeichnung.
Ihr müsst Euch immer nach diesem Schema bezeichnen:
Vorname und Zuname
dann muss die Berufsbezeichnung kommen: Heilpraktiker(in)
dann das Therapieverfahren: z.B. physikalische Therapie oder Homöopathie oder ...