Darunter auch eine „7-Tage-Intensiv-Ausbildung zum/zur ärztlich geprüften Massage- und Wellnesstherapeut/in“.
Den mit einer Arzt-Überprüfung zertifizierten Titel kann man wohl auch in zwei Titel teilen: ärztlich geprüfter Massagentherapeut und ärztlich geprüfter Wellnesstherapeut.
Schon komisch, dass ein Wellness-Titel von einem Arzt geprüft werden soll oder muss.
Was aber die Berufsbezeichnung „Therapeut“ betrifft, so ist sie in diesem Fall bestimmt auf die ärztliche Überprüfung zurückzuführen und vielleicht doch rechtskräftig?
Ahso, ein kompletter Tag der Ausbildung zum ärztlich geprüften Massage- und Wellnesstherapeut/in wird dem medizinischen Praxis-Wissen gewidmet:
• Grundwissen über Körpervorgänge
• Besprechung aller relevanten Kontraindikationen
• Herz-Kreislauferkrankungen, wie Arteriosklerose, Bluthochdruck, Thrombose
• Erkrankung der Nerven, wie Epilepsie, Multiple Sklerose
• Bandscheibenproblematik
• Rheuma
• Arthrose
• Erkrankungen der Haut