schön, dass Du so topaktuell auf dem neuesten Stand bist. Da die Sache aber noch nicht spruchreif ist, würde ich gerne mit der "offziellen Verkündung" warten, bis das Gesetz wirklich steht (muss noch durch den Bundesrat).
Wie es jetzt aussieht, werden Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Röteln bei Erregernachweis für Ärzte und Labore meldpflichtig werden. Daraus ergibt sich für den HP für diese Krankheiten ein Behandlungsverbot. Bisher waren diese Krankheiten mit Ausnahme von Röteln aufgrund §§ 24, 34 IfSG für den HP auch schon mit Behandlungsverbot belegt. Neu wäre dann, dass auch Röteln nicht vom HP behandelt werden dürfen.
Ich würde vorschlagen, jetzt warten wir aber erst einmal den endgültigen Gesetzestext ab.