Klar ein Jurist wird auf §§ des StGB verweisen.Im Grundgestz steht auch noch was,im BGB.auch noch einige Artikel zur körperlichen Unversehrheit und Selbstschutz,selbst die Bibel hat Antworten zum Suizid.
Viele Einrichtungen in denen ein Suizid möglich,wahrscheinlich sein kann oder schon vorgekommen ist haben hierzu Dienstanweisungen selbst erstellt oder sie vom Träger bekommen!
Hieran muß man sich halten,wenn man nicht im Abseits stehen will.
Auch meine ich wer in Heilberufen arbeitet wird immer ein solches Vorhaben zu verhindern suchen.
Persönlich meine ich das der Suizid oder Freitod wie ich ihn hier mal nennen will,immer für die Menschen die mit dem Menschen zu tun hatten eine Katrastrophe bedeutet.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe