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Bundesweit geänderte Meldepflicht
#1
1. Meldepflicht

Seit 29.3.13 gibt es lt. dem Robert-Koch-Institut eine
bundesweite Meldepflicht nach § 6 IfGS eingeführt für

Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten

Damit sind nun auch für den HP diese Krankheiten meldepflichtig.


2. Behandllungsverbot

Für den HP bestand bisher schon Behandlungsverbot (§§ 24, 34 IfSG) bei Mumps, Windpocken, Keuchhusten.

Nun kommt neu ein

Behandlungsverbot auch für Röteln und Gürtelrose (Varizella-Zoster-Virus nach § 7 IfSg meldepflichtig)

für den Heilpraktiker dazu. Dieses Behandlungsverbot besteht aufgrund §§ 24, 6, 7, 34 IfSG.

Hier geht es zur entsprechenden Seite beim Robert-Koch-Institut: hier
Die Startseite: findet ihr hier
GLG Isolde
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#2
Danke Isolde.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#3
Vielen Dank Isolde
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#4
Super, vielen herzlichen Dank Isolde! Heart

Liebe Grüsse Gabriela
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#5
O, vielen Dank Isolde. Da kann man ja fast sicher sein,genau das gefragt zu bekommen. Merken!
Viele liebe Gruesse, Macala Heart

Glückliche Patentante von nadinebe
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#6
Liebe Isolde,

das würde auch bedeuten, dass der Heilpraktiker für die Gürtelrose (Varizella-Zoster-Virus) laut §7 IFSG Behandlungsverbot hat, aber keine Meldepflicht da die Erkrankung nicht im §6 IFSG steht.

Von Herzen
Heiketop2

Patenkind von Heike aus BO

"Alles ist aus Liebe und ist Liebe. Und alles, was nicht von ihr durchdrungen ist, das wird im Zeitwind zerstäuben." (Gerrit Engelke 1890-1918, deutscher Dichter)
 
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#7
Herzlichen Dank

LG Claudia
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#8
Dankeschön!
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#9
Liebe Isolde,


Mumps, Windpocken, Keuchhusten und neuerdings Röteln = Meldepflicht
Röteln = Behandlungsverbot (weil nun auch Mitglied im §6)

Abgespeichert. Danke für die Info. Heart

Liebe Grüße
Sonja
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#10
Auch von mir ein Dankeschön
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#11
Danke Isolde!
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#12
Danke, gut zu wissen.

LG Katrin
LG Katrin
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#13
(03.04.2013, 11:12)Sonja s-harwardt schrieb: Mumps, Windpocken, Keuchhusten und neuerdings Röteln = Meldepflicht
Röteln = Behandlungsverbot (weil nun auch Mitglied im §6)

Ja - oder anders formuliert:

Für diese 4 Erkrankungen besteht für den HP bei Verdacht und Erkrankung Meldepflicht und Behandlungsverbot.

Liebe Heike,
die Frage mit der Gürtelrose braucht noch eingehender Betrachtung.
Diesbezüglich hört ihr von mir. Da möchte ich jetzt keinen Schnellschuss machen. Smile
GLG Isolde
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#14
Ich habe noch einen Link gefunden, wo man sich die neuen Gesetze anschauen kann

http://www.buzer.de/gesetz/2148/l.htm

Startseite: http://www.buzer.de/index.htm

LG Katrin
LG Katrin
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#15
Lt. Deinem Link Katrin (danke dafür Heart) stehen die Varizellen aber auch im §6, ergo wohl auch Meldepflicht....so haben wir jetzt 18 Krankheiten, die im 6er stehen und die wir auflisten können müssen oder? Was ist mit SARS, CDAD und Vogelgrippe?

Jippy so kurz vorher auch noch neue Gesetze...jaul.
Haareraufende Grüsse Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#16
Hallo Gini

Vogelgrippe ist noch drin (aviäre Influenza). Schau mal hier: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG..._node.html

Hauptseite: www.rki.de

Da steht allerdings nichts von SARS und CDAD Dodgy. Jetzt weiss ich auch nicht, wann und ob diese gestrichen wurden. ???
Ich hab sie auch nicht auf dieser Liste hier gefunden: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG...cationFile


Hauptseite: www.rki.de

LG Gabriela
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#17
Liebe Gabriela,
tausend Dank, da warst du unglaublich schnell, denn genau diese Links wollte ich auch einstellen.

Aber bitte beachten:

Diese Übersichtsliste stellt den Stand vom 11.3.13 dar und erfasst daher noch nicht die erst zum 28.3.13 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten zu Windpocken (Varizellen), Mumps, Keuchhusten (Pertussis), Rötel einschließlich Rötelnembryopathie.

WICHTIG:
Ihr findet in diesem Link nicht nur die bundesweiten Meldpflichten, die mit einem kleinen schwarzen Kasten gekennzeichnet sind,
sondern auch die Meldepflichten einzelner Bundesländer, die nur in dieses Ländern gelten, für die für den HP kein Behandlungsverbot besteht, auch wenn die bayrische Gesundheitsbehörte da (momentan) anderer Meinung ist.

Unter den bayrischen Meldepflichten fehlt in der Tabelle ebenfalls noch die Meldepflicht der Lyme-Borreliose.

Hier nochmals der Link zur Übersicht: hier
Hier nochmals der Link zur Startseite des RKI: hier
GLG Isolde
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#18
Liebe Isolde,

ist es möglich, dass Du uns z.B. eine PDF-Datei (Übersicht) zur Verfügung stellst, in der eine Zusammenfassung der "alten" und "neuen" Infektionskrankheiten aufgelistet sind, die jetzt nach §6 Abs.1 Satz 1 meldepflichtig sind?

Vielan Dank
LG
Anita
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#19
Liebe Anita,
das machen ich dann, aber jetzt warte ich erst einmal die offizielle Veröffentlichung der RKI ab, damit ich mir sicher sein kann, das das jetzt auch die endgültigen Änderungen sind. Dann mache ich mich an die Überarbeitung der Skripte und des Lehrbuches und dabei werde ich dann auch gleich alle Fragen zu diesen Themen in den Skripten, Lehrbuch, Prüfungsfragenbuch, E-Learning, HPA-Online-Lernen ändern und im Zuge von diesen ganzen Arbeiten mache ich dann auch gerne diese Übersicht.

Wie man in der letzten Zeit ja öfter gesehen hat, wurden Änderungen angekündigt, die dann doch nicht gekommen sind und umgekehrt.
Und die Amtsärzte wissen ja im Moment auch noch nicht mehr. Die warten jetzt auch erst mal die offizielle Veröffentlichung ab.
GLG Isolde
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#20
Liebe Isolde,

lieben Dank.
VG Anita
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