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Freiberufler oder Gewerbe bei eBooks und Kursen?
#1
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Wisst ihr, wie das ist, wenn man eBooks schreibt und selbst verkauft? Bedeutet das: schreiben = Autor und verkaufen = Gewerbe oder rutscht alles unter einen Hut?

Ich habe gelesen, dass Schriftsteller selbst Bücher verkaufen dürfen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Solange das nicht zu viel ausmacht ... Bei mir macht aber der Verkauf mehr aus.

Finanzamt schiebt es auf den Steuerberater und Steuerberater auf das Finanzamt. Sad

Wie macht ihr das mit Kursen - im Speziellen Fernkurse? Auch da gibt es ja wieder die Frage: freiberuflich oder Gewerbe? Also verkaufe ich die Dienstleistung Lehren oder das Produkt Kurs?

Lieben Dank,
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#2
Freiberufler sind eigentlich alle die, die eine lange Ausbildung hatten bzw. studiert haben. Heilpraktiker ist die Ausnahme (wobei: ich werde auch sehr lange studieren). Als Schriftsteller würde ich Dich eher als Freiberufler sehen und den Verkauf der Bücher als Gewerbe.

Allerdings ist es Liebhaberei, wenn unterm Strich ca. 3 Jahre nichts hängen bleibt. Von daher wüßte ich jetzt nicht, ob ich Gewerbe anmelden würde.

Hier ein Link:

http://www.mediafon.net/meldung_volltext...535&lang=1

http://www.mediafon.net

Allerdings finden sich nirgendwo Zahlen, ab wann es denn nun wirklich gewerblich wird.
LG
Marion top2

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
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#3
Den Link kenn ich. Heart

Für Liebhaberei ist es etwas zu umfangreich. Deswegen muss ich ja jetzt Gewerbe anmelden. Ist auch schon gemacht. Smile Ich weiss nur nicht, wohin ich den Autor und den Lehrer packe?

Ich habe jetzt buchhalterisch ein Konto Freiberufler und eins Gewerbe mit den einzelnen Bereichen darunter. Ich dachte nur, ich kann es mir vielleicht einfacher machen. Smile

LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#4
Wenn Du eh schon Gewerbe angemeldet hast, dann packe da alles hinein und unterscheide Deine Erlöse einfach nach den jeweiligen Sparten in Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Ausgaben wirst Du nicht immer trennen können. Damit müsste das Finanzamt eigentlich zufrieden sein. So würde ich es machen.

Hast Du den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt schon bekommen?
LG
Marion top2

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
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#5
Glaube, ich habe es aufgedröselt. Smile Hab mich jetzt mal als zwei Personen gesehen. Einzeln betrachtet ist es einfacher. Smile

Ja, den Bogen hab ich schon und bin auch dran. Den muss man ja wirklich auskosten. Tolles Teil. Sad

Lieben Dank und LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#6
Ei Vonny!
Das ist wirklich ein tolles Teil, genieße das Ausfüllen! Tongue
Liebe Grüße Karin
Bewegung ist keine Freizeitbeschäftigung,
sondern biologische Notwendigkeit.
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#7
Ich habe jetzt gerade Gewerbe angemeldet als Ernährungsberaterin... den netten Bogen habe ich auch genossen Tongue
Hatte mir auch Gedanken gemacht wie das läuft, wenn ich dann iiirgendwann HPin bin. Mein Steuerberater meinte - so wie es Marion erklärte - alles auf eines und in er EÜR dann trennen nach steuerpflichtig / steuerfrei. Im Moment läuft das bei mir somit auf Gewerbeschein, später dann als Freiberufler.
Normalerweise sollte dich dein Steuerberater hier ausführlich und gut beraten können... Smile
Herzliche Grüße
Christine

"Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.“
Arthur Schopenhauer (1788-1860), dt. Philosoph

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#8
Wenn ihr unter 17500 € liegt, könnt ihr wählen, ob ihr Umsatzsteuer abgeben wollt oder nicht (sog. Kleinunternehmerregelung). Ich habe mich immer dagegen entscheiden. Spart jeden Monat die Voranmeldung fürs Finanzamt. Wenn ihr Euch dann aber ein Auto kauft, könnt ihr die Mehrwertsteuer allerdings nicht geltend machen.... oder Praxiseinrichtung..... oder, oder. Man muss das abwägen.....
LG
Marion top2

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.
-Mahatma Gandhi-
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#9
Moin moin miteinander,
hinsichtlich der Steuerfrage hat Marion ja schon klar geantwortet.
Um keine späteren unangenehme Nachforderungen zu erleben, würde ich mich auch noch bezüglich der Sozialversicherungspflichtigkeit erkundigen, die ja z.T. auch für Selbständige eingreift. Auskünfte - auch über Befreiungsmöglichkeiten - erhält man/frau leicht über das Internet (z.B. www.sozialversicherungspflicht.net) oder bei der deutschen Rentenversicherung Bund (Anfrageverfahren).
Ein fröhliches Schaffen wünscht
Horst
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#10
Lieben Dank für eure Antworten. Ich glaube aber, wir reden gerade so etwas aneinander vorbei. Big Grin

Mir geht es nur um den Mischbetrieb. Wie wird das technisch bei der Buchführung aufgeteilt? Mache ich x% Freiberufler und x% Gewerbe oder rutscht alles zum Gewerbe rüber? Teile ich also den eBook-Verkauf auf beides auf oder greift hier das, das mehr vom Umsatz ausmacht?

Ich denke, ich hab es mir zusammenreimen können, aber bin nicht sicher. Wie gesagt, Finanzamt und Steuerberater schieben sich den schwarzen Peter zu. Sad

Wenn da jemand was zu weiß oder empfehlen kann (Buch, Link etc.), wäre das super.

Lieb, dass ihr das alles geschrieben habt, aber da hab ich soweit alles geklärt. Herze euch ganz sehr für eure Hilfe. Heart Ihr seid so lieb und unterstützt so toll. Vielleicht hat ja jemand wegen dem Mischbetrieb Erfahrung.

Ich weiß, ich komme immer mit den Sondersachen. Big Grin

Hatte an den Deutschen Rentenversicherungsbund und die Krankenkasse schon geschrieben. Smile Lieben Dank aber für den Tipp. Den Link zu der Seite kannte ich noch nicht.

Lieben Dank. Ich drück euch.

LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#11
Also im Grunde sollte das schon Steuerberater und Finanzamt wissen Dodgy

Aber ich weiß auch, dass hier öfters mal einzel beurteilt wird.

Meine Steuerberaterin hat es gerne, wenn Gewerbe und Freiberufliches getrennt ist.
Am liebsten wäre ihr sogar zwei Konten, was ich aber nicht habe.

Ich habe schon solche Geschichten gehört, wenn man mit dem Gewerbe mehr verdient hat wurde auch das Freiberufliche Mehrwertsteuerpflichtig.
Ob das immer so ist weiß ich aber nicht.

Vonny, am besten ist es, wenn Du Autor und Lehrer freiberuflich machst und getrennt alles was mit dem Verkauf zu tun hat.
Mache eine extra Rechnungsserie für jeden Teil und die Rechnungen die Du selber bekommst markiere so, dass man sieht ob sie zum Gewerbe gehören oder zum Freiberufler.

Falls Du ein "Mischbetrieb" machst wird wahrscheinlich wirklich am Ende alles Mehrwertsteuerpflichtig (könnte ich mir zumindest vorstellen).
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#12
Liebe Vonny,

Du erzielst aber nicht etwa mit der Autorenschaft den größten Anteil an Gewinn, oder? Denn dann greifen ja eventuell noch ein paar andere Mechanismen (VG-Wort, Künstlersozialkasse und so...)

Liebe Grüße
Susanne
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#13
Daniela, lieben Dank. Ich muss nochmal das Finanzamt nerven. Unterm Strich geben die ja vor, wie sie es haben wollen.

Susanne, der Hauptteil ist der Verkauf, also Gewerbe. Deswegen dachte ich ja auch eigentlich, das rutscht alles darunter. Ich dachte ursprünglich, der große Fisch schluckt den kleinen Fisch, aber habe es auch schon anders gelesen, also prozentual aufgeteilt. Ich denke, das ist das, was Daniela meint.

Ich drück euch. Heart

LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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#14
Ja, es gibt leider keine eindeutige Antwort darauf.

Letztendlich entscheidet dann das Finanzamt.
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#15
Und genau da liegt ja mein Problem. Sad

Ich glaub, ich besuche die mal. Big Grin

LG
Vonny
Patin von kerstinwi, Conny 2013, Jessy, sylviawu, Inga78, petrazen und dunjare
verheiratet mit markusge
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