- 4 K 2714/12.F -
Ein in Großbritannien ausgebildeter Chiropraktiker darf in Deutschland als HP tätig sein - ohne sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen zu müssen.
Der Kläger des vorliegenden Verfahrens hat nach dem Abitur von 1999 bis 2004 ein Vollzeitstudium in dem Fach "Chiropraktik" an einem britischen College of Chiropractic abgeschlossen. Er schloss dies mit einem Bachelorgrad ab und erhielt ein Jahr später den Mastertitel "Master of Science in Chiropractic Sciences".
Ausweislich der vorgelegten Bescheinigungen beinhaltet dieser Titel ein klinisches Praktikum von 30 Wochenstunden, während dessen er unter Anleitung von qualifizierten Krankenhausärzten Patienten begutachtete und behandelte. Der Kläger war darüber hinaus nach seiner Ausbildung ca. 7 Jahre als Vollzeitkraft in einer chiropraktischen Klinik in Großbritannien tätig. In diesem Zeitraum hat er mindestens 24.000 Patienten behandelt und ca. 2.000 neue Patienten einer gründlichen Untersuchung mit Diagnosestellung und Erstellung eines Behandlungsplans unterzogen.
Weitere Infos findet ihr hier: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Fran...s18358.htm
Wie ist eure Meinung dazu?
Es gibt nun immer mehr HP eingeschränkt auf einen bestimmten Bereich:
HP - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie
HP - eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
HP - eingeschränkt auf den Bereich Podologie (nicht in allen Bundesländern)
HP - eingeschränkt auf den Bereich Chiropraktik