GeBüH - Abrechnung für die HPP`s nur wenige Möglichkeiten gibt.
Ich würde sehr gerne allen HPPs die GeBüH-Lösung liefern, aber es gibt sie nicht - nicht, wenn "lege artis" juristisch sauber abgerechnet wird.
Auch wenn immer wieder auch andere "Abrechnungstipps für HPP" kursieren - wenn etwas abgerechnet wir, das nicht durchgeführt wird, seid ihr juristisch "Kassenbetrüger".
Es ist n i c h t anzuraten, sich in diese Graubereiche zu bewegen!
Das es speziell für HPPs so schwierig ist, liegt vor allem an der Tatsache, dass das GeBüH Verzeichnis aus einer Zeit stammt, in der es keine sektoral eingeschränkten Heilpraktiker gab.
Ich persönlich sehe die HPPs eher als spezialisierte Heilpraktiker und weniger als "eingeschränkt" oder "kleine Heilpraktiker" (was man oft hört und liest).
Ich weiß, welches Fachwissen die HPP KollegInnen haben!
Den Gesetzgeber und die PKVen interessiert das leider wenig und die Beihilfe ignoriert die HPPs bei der Abrechnung.
Ich weiß, dass aus diesem Grund nicht wenige HPPs irgendwann noch den HP Schein machen, obwohl sie weiterhin auf Psychotherapien spezialisiert bleiben!
Die Ausgliederung der Fachbereiche in sektoral eingeschränkte HPs hat immer schon Diskussionen eröffnet.
Wenn Ihr HPPs noch Ideen habt, wie man einen GeBüH Kurs attraktiver für euch machen kann, immer her mit euren Ideen und Vorschlägen, vielleicht habt Ihr ja noch Wünsche?
Das Schöne an meinen Kursen hier an dieser Schule ist, dass ihr auch danach noch immer die Möglichkeit habt zum internen Austausch im Forum und so die Betreuung und Beratung weiter geht, was sonst im Kurs nicht so ist....man geht Heim und dann fallen einem Fragen ein, wenn es Monate danach in der Praxis vorkommt...hier bleibt ihr im internen Bereich und profitiert von allen Beiträgen!
Was denkt ihr darüber ?
Zum Forenbereich für alle Kursteilnehmer/innen des GeBüH Kurses geht es hier:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...ganisation
Wer den Link nicht öffnen kann und im Kurs war:
Bitte bei der Schule im Sekretariat melden zwecks Freischaltung!