(20.12.2014, 11:25)Corinna Stübiger schrieb: Warum sind Globuli defacto und automatisch Arzneimittel? Die gibt es ja nicht nur im homöopathischen Bereich, sondern eben auch als BB und andere verschiedenste Blütenessenzen, die nicht zu AM zählen.
Globuli sind genau dann Arzneimittel, wenn sie nach dem homöopathischen Arzneibuch hergestellt werden; dann bekommen sie eine Registrierungsnummer und sind damit ein registriertes, zugelassenes Arzneimittel.
Diese dürfen nur in Apotheken gehandelt werden. Das gilt dann für Belladonna D6 genauso wie für Ignatia LM 30 oder Arnica C30. Herstellungsvorschriften finden sich im Homöopathischen Arzneibuch und damit
müssen diese Globuli so hergestellt werden.
Wenn Du selbst Globuli z. B. von der DHU zu Hause hast, schau mal drauf, da steht irgendwo eine Reg.Nr., das ist die Registrierung.
Wenn man Globuli mit anderen Dingen herstellt, also wieder mal den
Bachblüten, ist das wieder mal eine andere Sache - da bin ich rechtlich auch grad überfragt, aber die sind jedenfalls nicht registriert und damit nicht automatisch Arzneimittel.
Selbiges gilt für die Resue-Tropfen: Das ist eine
fertige Mischung, die so verkauft werden darf.
Wenn ich aber eine Mischung individuell herstellen lasse, begebe ich mich in eine rechtliche Grauzone - hier werden Arzneimittel
hergestellt, und das fällt wieder in den Hoheitsbereich der Apotheker. Darum sollte man die Mischungen, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will, von der Apotheke herstellen lassen - mal abgesehen davon, daß die Apotheke, wenn sie denn gewissenhaft arbeitet, auch eine vernünftige Qualität und Kennzeichung der Mischungen vornehmen kann, wie zum Beispiel der allseits beliebte Alkoholhinweis mit dem Alkoholgehalt, der ja in den Mischungen vorhanden ist.