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Hallo zusammen,
laut IfSG haben wir ja Behandlungsverbot bei AIDS.
Bei uns hat sich dazu aber eine Frage ergeben:
Wir dürfen an sich die Erkrankung "AIDS" nicht behandeln. Verletzungen bei einem HIV-Erkrankten bzw. Ohrschmerzen oder der gleich dürfen wir aber, oder? Wenn dies der Fall ist, dürfen wir dann auch allgemein Präparate zur Immunabwehrsteigerung empfehlen?
Danke schon mal im Voraus für eure Gedanken und Antworten dazu.
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Mal abgesehen, ob wir das dürfen oder nicht, würde ich bei einem HIV Patienten, der noch kein Vollbild Aids hat, tunlichst und auf gar keinen Fall etwas zur Immunsteigerung tun.
Das Immunsystem ist quasi platt. Und wird auch platt gehalten. Da halte ich Immunstimulantien für genauso gefährlich wie bei Patienten unter Chemo oder nach Transplantationen! Auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt!
Und da eigentlcuh fast alles, was so ein HIV positiver Patient hat, mehr oder weniger ins Immunsystem eingreift, würde ich da schon wegen der Sorgfaltspflicht die Finger von lassen!
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Ich weiß nicht so ganz, ob sich damit die Frage schon geklärt hat ...
Aus Sorgfaltspflicht allen an HIV erkrankten bezüglich des Immunsystems nicht helfen??? Ob ich mich in der Praxis damit wohl fühlen würde?
Nur mal angenommen:
Ein Patient ist seit 3 Jahren HIV positiv und beim Arzt seit langer Zeit in Behandlung. Nun sucht dieser Patient den HP auf, um sein Immunsystem durch Heilkräuterkunde etc. pp. naturheilkundlich zu unterstützen/aufzubauen.
Bin ich dann, nach Absprache mit dem Arzt (nix dagegen) und obwohl ich HIV an sich nicht behandeln darf und sich diese KH ja über das ("platte") Immunsystem teildefiniert, rechtlich befugt, eine Behandlung zur Stärkung des Immunsystems zu geben? Würde sich der HP strafbar machen, wenn er in diesem Fall das Immunsystem unterstützend behandelt?
Liebe Grüße
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Hallo Monika,
ich weiß jetzt nicht, inwiefern Du schon Grundkenntnisse bezüglich HIV, Infektionen und Immunsystem hast.
Aber: HIV ist eine Virusinfektion, bei der das Immunsystem völlig aus dem Ruder läuft und das eigentliche, grunderkrankte "Organ" ist. Wenn ich dieses System, das schon an den Grenzen seiner Kapazität ist, auch noch mit Immunstimulantien weiter über seine Grenzen hinaus anrege, laufe ich Gefahr, deutlichst schneller den Systemzusammenbruch sprich vollbild AIDS auszulösen.
Unter diesem Gesichtspunkt - bei dem ich mir auch eher selten einen Mediziner vorstellen kann, der das Gutheißt, kann ich sehr gut damit leben, diesen Patienten ohne eine Empfehlung oder Therapie gehen zu lassen, da wir mit den Immunstimulatien genau das auslösen könnten, was wir verhindern wollen.
Ich würde das mal daran festmachen: Wir dürfen HIV und AIDS nicht behandeln, solange wir das zugrundeliegende Organsystem nicht behandeln, und da das. immunsystem generell in vielen Erkrankungen, grade bei den HP, eingebunden ist, rate ich dazu, davon die Finger zu lassen! Damit kannst Du Dir schneller Probleme machen als die, mal einen Patienten unbehandelt wegzuschicken.
Das nächste Problem ist, daß diese patienten schon einen dermaßen unübersichtlichen Medikamentencocktail bekommen, daß es sicher auch in der Richtung Achwierigkeiten geben kann, weil man gar nicht überschauen kann, was da mit welchem Medikament interagiert.
Ich für mich halte das ganz strikt: Finger davon lassen, egal ob HIV, Chemo, Immunsuppresiva. Da kann gut gemeint ganz böse nach hinten losgehen.
Und so wird es Dir im Zweifelsfall sicherlich auch jeder Jurist auslegen.
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Hallo Caia,
erstmal vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Ich denke, ich verstehe, was Du meinst und ich würde als HP ganz bestimmt niemals den HIV-Virus an sich, sprich die Viruserkrankung, behandeln wollen, weil ich das laut IfSG nicht darf.
Es gibt aber Therapien für das Immunsystem, die sich bei HIV bewährt haben sollen und das sind eben genau Therapien, die von HPs angeboten werden: z.B. Mykotherapie ...
Hier ein ein Zitatteil und der LInk:
"Bei der intensiven Suche nach Wegen zur Bekämpfung der HIV-Infektion wurde die Wirksamkeit vom Heilpilz Maitake gegen den AIDS-Erreger durch das Nationale Krebsforschungsinstitut der USA und die Nationale Gesundheitsbehörde in Japan bestätigt. Versuche zeigten, dass bei Anwendung von Maitake D-Fraktion die durch das HI-Virus verursachte Vernichtung von T-Helferzellen im Immunsystem verringert wurde. Dies lässt die Vermutung zu, dass die Entwicklung einer HIV-Infektion zum AIDS-Vollbild entweder deutlich verlangsamt oder sogar ganz verhindert werden könnte."
http://www.vitalpilzratgeber.de/maitake/
Oder ein anderer Text ganz allgemein auf die Frage bezogen:
"Die direkte Behandlung des HI-Virus kann nach schulmedizinischer Sichtweise nur mit antiretroviralen Medikamenten erfolgen und wird nach dem neuen IfSG nur Ärzten erlaubt, was sich schon aus der Verschreibungspflicht dieser Medikamente ergibt. Heilpraktiker dürfen aber alles andere behandeln bis hin zu Krebs bei HIV-Infizierten.
Das schließt aber nicht aus, daß im Rahmen einer fachlich kompetenten ganzheitlich-biologischen Therapie eines Heilpraktikers infolge der Unterstützung der Faktoren, die eine Virusreduktion fördern, unter Einbeziehung daran beteiligter Stoffwechsel- und Immunfunktionen, insbesondere hinsichtlich der Helferzellen, auch die HI-Viruslast sinken kann und darf.
(H. Erdle, Regierungsdirektor im Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit: Infektionsschutzgesetz)
Kommentar, ecomed Verlag, schreibt dazu folgendes:
„Das Verbot des § 24 erscheint jedoch nur hinsichtlich der alleinigen kausalen Therapie von HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen sachgerecht und angemessen. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Heilpraktiker HIV-Infizierte und Aids-Kranke ergänzend zur ärztlichen Behandlung betreuen (vgl. Dünisch-Bachmann, Das Recht des Heilpraktikerberufs und der nichtärztlichen Heilkundeausübung, Am. 3.7 zu § 1 HeilprG).“
http://www.helferzelle.de/wil/kb.php?mode=article&k=26
Ich frage mich aufgrund solcher Dinge ganz einfach, wie man es rechtlich für die Prüfung am besten formuliert und wie man es später in der Praxis zu handhaben hat...
Aber vielleicht hast Du Recht und wir sollten mal unseren Hausjuristen ansprechen...
Werde ihn gleich anschreiben.
Liebe Grüße und einen schönen Wochenanfang!
PS: Habe gerade das noch gefunden:
Heilpraktiker Bales in Köln:
Alternative & komplementäre
HIV- Immuntherapie
http://www.heilpraxis-bales.de/start.htm
"Die HIV- Immuntherapie ist integriert in die ganzheitliche-biologische HIV-Therapie. Die nachfolgenden Therapieverfahren und Therapiemittel dienen als Orientierung hinsichtlich der vielfältigen Möglichkeiten zur Regulierung des Immunsystems. Bei jedem Patienten muß eine sorgfältige Auswahl der Therapieverfahren und Therapiemittel getroffen werden, wobei sowohl einzelne Komponenten alleine wie auch die paralelle Anwendung verschiedener Verfahren und Therapiemittel je nach Ausgangslage und angestrebter Wirkung eingesetzt werden.
Besondere Berücksichtigung findet, ob der Patient eine alternative Therapie, d.h. anstatt Kombitherapie oder eine komplementäre, d.h. ergänzende Therapie zur Kombitherapie wählt."
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Für die Prüfung bist Du mit einem Behandlungsverbot immer auf der sicheren Seite, wenn Du sagst, daß du nicht behandelst.
Ich für meinen Teil halte diese biologische Immuntherapie für äußerst fragwürdig. Aber das muß dann ja jeder selbst entscheiden...
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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30.12.2014, 18:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2014, 20:51 von Isolde Richter.)
Hallo miteinander,
da mich Monika aus meinem Winterschlaf geholt hat, gebe ich hier auch noch gerne meinen Kommentar dazu (wie immer nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr):
Grundlage eines Behandlungsverbotes ist § 24 IfSG. Diese Regelung ist m.E. leider sprachlich nicht besonders erhellend geglückt.
Hier heißt es "Die Behandlung von Personen, die ........mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßige Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.
Hier könnte man/frau daraus schließen, dass diese speziell infizierten Personen tabu für Nicht-Ärzte sind, wenn nicht das Wörtchen "insoweit" wäre.
Durch das " insoweit" wird bei der allein sinnvollen Auslegung des Gesetzestextes aus einem personenbezogenen Behandlungsverbot ein krankheits- bzw. infektionsbezogenes Behandlungsverbot (sonst könnten sich je auch Zahnärzte nicht an einen HIV-Infizierten heranwagen, sondern müssten diesen an den HIV-behandelnden Arzt verweisen! -was aber dann recht schmerzhaft werden könnte).
(Hier liegt der zitierte Herr Erdle sicherlich richtig).
D.H. auch Heilpraktiker können einen HIV-infizierten Patienten behandeln, soweit sich diese Behandlung nicht auf HIV-spezifische Symptome oder -syndrome bezieht. Eine Behandlung z.B. von einer schon vor der HIV-Infektion temporär aufgetretenen Migräne durch den Heilpraktiker ist problemlos; nicht aber die Behandlung eines neuen Fußpilzes, da dieser ein typisches Symptom der HIV-bedingten Immunschwäche darstellen kann.
Die angesprochene "Immuntherapie" ist daher nicht nur fachlich nicht ohne Risiken, sondern auch als "Behandlung der Immunschwäche durch nicht-Ärzte" rechtlich nicht zulässig.
Für die HP-Überprüfung beim Gesundheitsamt denke ich, dass ihr auf der sicheren Seite seid, wenn ihr eine entsprechende Frage nach einem Behandlungsverbot bei einem HIV-infizierten Patienten dahingehend beantwortet, "dass alle vorgetragenen Krankheitssymptome möglicherweise kausal auf der HIV-Infektion beruhen können und daher eine Verweisung auf den HIV-behandelnden Arzt erfolgen soll.
Mit diesen Gedanken wünsche ich Euch allen einen guten Wechsel in ein für Euch hoffentliches erfolgreiches Neues Jahr 2015
Horst
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Danke, lieber Horst, für die Stellungnahme.
Ich sehe es genau so.
Nach § 24 IfSG liegt aufgrund des Wörtchens "insoweit" ein krankheitsbezogenes Behandlungsverbot vor.
Die Krankheit AIDS und der HIV-Träger dürfen vom Heilpraktiker nicht behandelt werden.
Bei einer AIDS-Erkrankung darf der Heilpraktiker kein abwehrstärkendes Mittel verordnen und er darf auch keinerlei Symptome und Krankheiten behandeln, die durch diese Krankheit bedingt sind, egal ob der Patient mit einer leichten Angina, mit infektiösen Durchfällen, Lymphknotenschwellungen ... kommt.
Zu bedenken ist auch, dass der Patient mit einem Symptom kommt, von dem man annimmt, dass es nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit steht - es vielleicht aber doch dadurch bedingt ist.
Beispiel: Patient kommt und klagt über Kopfschmerzen, von denen er annimmt, dass sie durch Verspannungen bedingt sind.
Hier muss ich als HP auch daran denken, dass die Ursache ein Hirntumor sein könnte, denn bei AIDS ist auch das Krebsrisiko erhöht.
Ich will damit sagen, es ist bei AIDS oft schwierig, ein Symptom zu finden, das nicht mit der Krankheit in Zusammenhang steht. Deshalb hat mir dein Beispiel mit der Migräne gut gefallen, die schon vor der Infizierung mit dem AIDS-Erreger bestand.
GLG Isolde
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Hallo Horst und Isolde,
da bin ich ja beruhigt, daß mein Empfinden mit Eurem übereinstimmt. Ich hätte bei der Behandlung von HIV positiven Menschen auch einfach "Bauchschmerzen", weil ich nicht abschätzen könnte, inwieweit das ungewollte Folgen haben könnte.
Dankeschön!
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Hallo zusammen
Vielen lieben Dank für die intensive Auseinanderlegung der Frage. Jetzt sind alle Eventualitäten geklärt. Ich würde höchstens noch aus den Antworten schließen, dass eine Prellung zum Beispiel homöopathisch behandelt werden dürfte. Oder gibt es auch hier ein Gesetz, das dies indirekt verbietet?
Danke für all die Mühe.
Ganz liebe Grüßle
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Hallo Sieglinde,
mit einem solchen Gesetz kann ich aktuell nicht dienen.
Also merke: Auf eine schöne Prellung passen stets noch ein paar Globuli (auch vom HP).
Liebe Grüße aus dem Matschwetter
Horst
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Lieber Horst und liebe Isolde,
vielen Dank für eure Antworten.
Das Thema HIV ist so komplex, dass eine abschließende Klärung durch euch wirklich sehr hilfreich ist.
Von Herzen allen ein schönes, lichtvolles Jahr 2015!
Liebe Grüße
"Pars sanitatis velle sanari fuit."
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(02.01.2015, 14:25)sieglindeso schrieb: Oder gibt es auch hier ein Gesetz, das dies indirekt verbietet?
Wenn Du Hahnemanns Paragraphen im Organon der Heilkunst als "Gesetze" gelten läßt dann sprechen einige davon sogar sehr direkt dagegen.
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