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Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden
#21
Liebe Monika,
für Torschlusspanik ist sicher kein Grund! Smile
Mache einfach alles zum qualitativ richtigen Zeitpunkt, denn da werden die besten Dinge draus! Smile

Ich finde es positiv, dass der HP nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnet. Er bewahrt sich dadurch seine Selbstständigkeit und ist keinen Weisungen unterworfen.
Und der Patient kommt zum HP "hochmotiviert" und ist bereit, etwas an seinem Leben zu verändern, denn immerhin bezahlt er etwas dafür.

Wird die Leistung von der Kasse übernommen, besteht die Gefahr, dass der Patient mit "Anspruchsdenken" kommt: "Hier ist mein Symptom, machs weg"!
GLG Isolde
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#22
Liebe Isolde,

ja, das verstehe ich... gerade für den Heilpraktiker.
Ich spielte auch eher auf z. B. Entspannungtherapeuten an. Und ja - ich bin schon zu 99 % sicher, dass ich nächstes Jahr anfangen werde.
Danke schön für die aufmunternden Worte.

Liebe Grüße
Monika
LG
Monika
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#23
(14.11.2012, 09:15)Isolde Richter schrieb: Der BDH http://www.bdh-online.de/ informiert

Heilpraktiker-Zulassung auf dem Prüfstand

Die Zugangsvoraussetzungen für Heilpraktiker waren Thema des  Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Gefordert werden nun schärfere Bedingungen. Eine schnelle Änderung des Gesetzes ist aber nicht in Sicht.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat entschieden, eine Petition zum Thema Heilpraktiker dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent regt konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers an, z.B. ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.

Das BMG hält eine kurzfristige Gesetzesänderung hinsichtlich der Forderungen in der Petition nicht für möglich, denn die dargestellten Fragen bedürften einer "intensiven, auch öffentlichen Diskussion". Das Ministerium verweist jedoch darauf, dass Bund und Länder aufgrund verschiedener, unter anderem auch höchstrichterlicher Urteile derzeit über die Auslegung und Anwendung des Heilpraktikerrechts im Gespräch sind.

Der BDH wird sich in die Diskussion einschalten und sich wie gewohnt für die Belange seiner Mitglieder und des Berufsstandes aktiv einsetzen.

Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundestages:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_...98/01.html

gibt es denn diesbzl. schon einen neuen Status quo?
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#24
Nein ! Einen neuen Status quo gbt es noch nicht. Die Frage ist eher quo vadis. Wohin führt der Weg.
Insgesamt halte ich diese Diskussion für total lächerlich. Es gibt einen bekannten Arzt Mangel und trotz
aller Mrd. Überschüsse stehen die Krankenkassen nicht "gut" da. Die Bevökerung wird immer kränker und
älter.
Der "Wegfall" bezwiehungsweise die Reduktion der HP-Praxen wirde eine starke finanzielle Belastung für
das öffentliche Gesundheitswesen bedeuten. Längere Wartezeiten, mehrausgaben bei der Pharmakotherapie
und und und...
Diese Diskussionen gibt es immer mal wieder.
Ruhig Blut und weiter im Takt...
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#25
Ich hoffe, Du wirst recht behalten, lieber Markus!!!!!!
Herzlichst
STEFFI

Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-


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