Vertreter des Verkehrsministeriums und des Bundesamtes für magische Wesen diskutierten wochenlang darüber, ob die magischen Verkehrsmittel als Luftfahrzeuge oder als Straßenfahrzeuge einzustufen sind. Man entschied sich schließlich für eine Aufnahme in die Straßenverkehrs- (StVO), bzw. Straßenverkehrszulassungsordunung (StVZO).
http://bundesamt-magische-wesen.de/maut-...n-drachen/
Nach zähem Ringen wurde entschieden, dass Drachen, die nachweislich älter als dreißig Jahre sind, als historische Fahrzeuge gelten. Sie erhalten bei der Zulassung ein “H-Kennzeichen” und sind damit von der Umweltplakettenpflicht befreit.
Puh - Glück gehabt! Aber mit einem H-Kennzeichen zu fliegen - finde ich nun auch nicht so prickelnd!
Für jüngere Exemplare greifen Härtefallregeln, da es technisch unmöglich ist, bei einem Drachen einen Rußpartikelfilter nachzurüsten.
Tut mir echt leid für Euch jüngeren Hexen und Drachen!
Mit einem zwinkernden Auge wünsche ich Allen ein schönes Wochenende!
LG Birgit