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Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen: meine Untersuchungsliege wird im September 2 Jahre alt. Die ist top gepflegt und alles ist in bester Ordnung. Laut Gebrauchsanweisung ist sie ja ein Medizinprodukt der Klasse 1. Ich kenne HPs, die haben ihre Liegen noch nie sicherheitstechnisch kontrollieren lassen und ich kenne welche, die das gemacht haben. Soll / Muss man solche Untersuchungsliegen sicherheitstechnisch nun kontrollieren lassen oder nicht? In einem großen Lehrbuch (den Namen möchte ich hier jetzt nicht nennen), wird alles Mögliche besprochen (Blutdruckmessgerät, Thermometer, ...), aber die Liegen sind nicht besprochen. Also ich weiß ja, dass ich nach 2 Jahren mein Blutdruckmessgerät kontrollieren lassen oder erneuern muss, aber hier mit der Liege brauche ich euren Rat.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Mathias
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Hallo miteinander,
Untersuchungsliegen unterfallen als Medizinprodukte (MP) dem Recht der Medizinprodukte. Das ist zunächst einmal das MedizinprodukteGesetz - MPG -, das aber allgemeine und grundsätzliche Regelungen trifft. Anforderungen an die "Betreiber" der MP (=Anwender) z.B. die Regelungen über die sicherheitstechnischen und messtechnische Kontrollen, Instandhaltung und Wartung und die entsprechenden Untersuchungsfristen ergeben sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV.
Die Medizinprodukte sind hierfür in der Anlagen 1 (sicherheitskritische MP) und 2 (messtechnisch relevante MP) aufgeführt.
Sicherheitskritische MP sind in den vom Hersteller angegebenen Fristen zu kontrollieren, spätestens alle 2 Jahre.
Messtechnisch relevante MP sind in den vom Hersteller angegebenen Fristen bzw. entsprechen der Fristentabelle in Anlage 2.
Untersuchungsliegen unterfallen weder der Anlage 1, noch der Anlage 2 und sind daher weder sicherheitstechnisch, noch messtechnisch einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen, sofern nicht der Hersteller derartige Kontrollen in der Gebrauchsanweisung vorschreibt.
Unabhängig von der bei Untersuchungsliegen nicht bestehenden Kontrollpflicht durch Externe ist der HP aber - wie für seine übrige Praxisausstattung - auch für die Sicherheit der Untersuchungsliege verantwortlich.
Hierzu heißt es in der MPBetrebV lapidar: "Der Anwender hat sich vor der Anwendung eines MP von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des MP zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung ... zu beachten."
Liebe Grüße
Horst
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Hallo Horst,
vielen Dank für deine Antwort! Meine Liege ist tip top. Der Hersteller erwähnt auch nichts. Dann kann ich ja beruhigt sein.
Nochmals recht herzlichen Dank!
Viele Grüße
Mathias