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Nosoden - dürfen HPs damit arbeiten?
#1
Hallo zusammen!

Ich habe eine rechtliche Frage zum Einsatz von Nosoden:

Im HPA-Online-Lernen wurde bei der FSME u. a. gefragt, ob der HP mittels Nosoden behandeln darf oder nicht. Die Musterantwort lautet: "... ist dem Heilpraktiker in neuer Zeit die Verordnung von Nosoden untersagt, da er nicht mit infektiösem Material hantieren darf ..."

Bei Manfred in dem Kurs "Homöopathie kompakt" haben wir über das Thema Impfen (homöopathische Impfprophylaxe, -begleitung und -ausleitung) gesprochen. Er empfielt mit Nosoden der entsprechenden Krankheiten in D200 oder C200 zu behandeln. Eine rechtliche Einschränkung für HPs bei solchen Potenzen ist ihm nicht bekannt.

Wie verhalte ich mich denn nun rechtlich korrekt? Darf ich solche Nosoden nun einsetzen oder nicht?

Ich freue mich sehr, wenn hier jemand Licht in den Paragraphen-Dschungel bringen kann. :-)

LG Alexandra

 
P.S. Hier noch eine Anmerkung, die keiner Diskussion bedarf. Ich muss sie einfach nur loswerden, weil ich es den Knaller finde:
Die Schulmedizin bestreitet die Wirksamkeit der Homöopathie und tut sie auch gerne als Placebo ab, weil ja der Grundwirkstoff nicht mehr nachweisbar ist. Und dennoch ist es dem HP untersagt damit zu hantieren, da es sich um infektiöses Material handelt. Ja, was denn nun? Wirksam oder nicht????
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#2
Liebe Alexandra,

interessante Frage, zumal vor dem Hintergrund, dass bei den Nosoden, die wir in Deutschland von den üblichen großen Herstellern homöopathischer Arzneimittel kaufen können, der Ausgangsstoff ja zuerst autoklaviert wird, bevor das homöopathische Heilmittel hergestellt wird. Es enthält also ohnehin kein infektiöses Material, wenn ich richtig informiert bin.

Das würde dann im Umkehrschluss aber bedeuten, dass wir mit diesen homöopathischen Mitteln ja durchaus arbeiten dürfen. Ob sie dann allerdings wirken, sei mal dahingestellt...

Mit anderen Worten: Deine Frage kann ich nicht wirklich beantworten, ich kann nur noch eine weitere Frage hinzufügen. Vielleicht treffen die Fragen ja bei einem Wissenden auf Gehör und finden eine Antwort?

Herzliche Grüße
Susanne
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#3
Interessante Frage, ich hab mal bei einigen Anbietern in Deutschland geschaut, konnte aber keine Nosoden finden. Auch kein Medorrinum, Syphillinum etc. Ich bestelle gern bei www. remedia.at; da bekomme ich vieles, was man in D nicht bekommt. Hilft aber nicht als Antwort auf die Frage...
Die Verschreibungspflicht ist für HP ab D4; bzw. D6 aufgehoben, das heißt man kann Arzneimittel homöopathisch aufbereitet verordnen.
Aber Nosoden?  fragend Bin gespannt auf andere Meinungen.
LG Marlis
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#4
Liebe Alexandra,
das ist wirklich eine spannende Frage.... ich habe vor 2-3 Monaten Nosoden bestellt und geliefert bekommen. Deutsche Apotheke - über telefonische Bestellung.
Auch ich kann sonst leider keine Antwort auf Deine Frage geben, bin aber total gespannt auf Antworten :-)
Liebe Grüße Anja
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

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#5
Kann es sein, daß Ihr hier Arzneimittel herstellen und anwenden in einen Topf werft?

Die Herstellung von Nosoden ist das Hantieren mit infektiösem Material, genauso ist die Zubereitung einer Nosode das Herstellen eines Arzneimittels nach AMG ist. Beides darf der HP nicht.

Die Verordnung oder Anwendung von Nosoden, die man gekauft oder verordnet hat, ist absolut kein problem.

(Eher ein problem ist es, jemanden zu finden, der eine gescheite. herstellung macht, aber das ist ein anderes Problem. Remedia ist sicher keine schlechte Adresse...)
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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#6
Liebe Caia,

Du hast völlig recht, die verschiedenen Fragen passen nur teils zusammen.

Klar ist allerdings schon, dass wir keine Arzneimittel herstellen dürfen. Ich glaube, es gibt nur noch eine Handvoll Ärzte, die das Selbstdispensierrecht für Homöopathika haben. Und wir dürfen das ja schon gleich gar nicht ... und noch viel weniger mit infektiösem Material.

Das Problem ist aber auch, dass die Herstellung von Nosoden gesetzlich eingeschränkt wurde. Es fällt mir etwas schwer, darüber hier zu schreiben, weil ich mich dazu im Grunde nicht gut genug auskenne; ich beziehe mich auf einen Artikel aus der Allgemeinen Homöopathischen Zeitschrift, Heft 6/2014, und aus der Zeitschrift für Klassische Homöopathie, ebenfalls 2014. Dort entnehme ich, dass die Bestimmungen teils auf europäische, teils auf deutsche Bestimmungen zurückgehen.

Eine Schwierigkeit ist schon mal die Gewinnung des Ausgangsmaterials. Woher kommen denn die Sekrete für die Herstellung von z.B. Medorrhinum oder Syphilinum, angesichts dessen, dass wir uns in einem Paragrafendschungel befinden, der die Weitergabe des infektiösen Materials für Kliniken an Arzneimittelhersteller nicht gerade erleichtert. Zudem wäre es ja wünschenswert, dass der Spender im Grunde "nur" unter der Krankheit leidet, deren "Material" im Herstellungsvorgang verarbeitet werden soll, dass er ansonsten aber gesund ist. Wenn man darüber mal nachdenkt, fällt einem schon auf, dass das kompliziert ist.

Dann der Herstellungsvorgang selbst, der vorsieht, dass das Material zuerst von Keimen (Viren, Prionen) befreit wird, bevor es weiterverwendet werden darf...

Du wirst es genauer wissen als ich, aber das Material wird einem Sterilisationsverfahren unterworfen. Ob das daraus hergestellte Mittel dann überhaupt noch wirksam sein kann, kann ich nicht beurteilen.

Ich habe dies hier nur hinterfragt, um dafür zu sensibilisieren, dass es bei den Nosoden Veränderungen gibt, die noch nicht so recht in unser Bewusstsein vorgedrungen sind. Es lohnt sich also schon, sich zu überlegen, wo man sie einkauft. Anwenden darf man sie, wenn man HP ist -- da wüsste ich auch nichts Gegenteiliges.

Herzliche Grüße
Susanne
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#7
Hallo miteinander,


da ihr die wesentlichen Gesichtspunkte ja schon zusammengetragen habt, möchte ich mich euren Darstellungen nur wie folgt kurz anschließen:

 Zu unterscheiden ist zunächst 1. die Herstellung eines Arzneimittels und 2. die Verordnung  bzw. 3. die Verabreichung eines Arzneimittels.

Zu 1.: Die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung eines Arzneimittels ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Ausnahme in gewissen Grenzen: für Personen, die Arzt oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt sind, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden).

Hierbei ist aber für Nosoden der § 44 IfSG zu beachten: Zusätzliche Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern.

(§ 2 Nr.1 IfSG: Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind vermehrungsfähige Erreger (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) oder sonstige biologische transmissible Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können).

Die Herstellung eines Nosoden-Homöopathikums beginnt aber stets mit der Aufbereitung (Strerilisation) des zunächst vermehrungsfähigen Ausgangsmaterials,
d.h. die Herstellung von Nosoden-Homöopathika ist, auch wenn sie für einen konkreten Patienten  erfolgt, erlaubnispflichtig (und was, wie von euch schon ausgeführt, recht aufwändig ist).

2. Die Verordnung von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch HPAs unterliegt nur den allgemeinen Schranken (wie Verschreibungspflicht, Betäubungmittelgesetz). Nosoden-Homöopathika sind also zulässig verordnenbar.

3. Die Verabreichung registrierter (zugelassener) Nomosodenpräparate aus der Apotheke durch den HPA in der eigenen (Bestell-)Praxis stellt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit
mit Krankheitserregern i.S.d. § 44 IfSG dar, da diese nicht mehr vermehrungsfähig sind.

Sollte ich noch etwas übersehen haben, meldet euch.

Liebe Grüße aus Kenzingen

Horst
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#8
Wenn man nach dem unverdünnten Ausgangsstoff geht, dann dürfte der HP wohl überhaupt kein Mittel verschreiben.

Als homöopathische Anrichtung darf der HP es sehr wohl. Die bekannten Ausnahmen nur ab einer gewissen Potenz (z.B. Opium) sind ja bekannt und auch Prüfungsmaterial. Ansonsten machen Nosoden keinen Unterschied zu dem anderen 'giftigen' Zeugs. Das wäre ja auch unlogisch.

Als Homöopath verschreibt man ja auch Quecksilber, Arsen, etc. pp. - nach derselben Logik dürften wir das ja dann auch nicht mehr.
HP und Patient: top2
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#9
 Heart lichen Dank Euch allen für Eure Meinungen und fachlichen Informationen!

Ihr habt mir auf jeden Fall damit weiter geholfen. Smile 

LG Alexandra
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