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Raucherentwöhnung durch Heilhypnose erlaubt?
#1
Hallo,

in unserem Skript steht (auf Seite 173) ...
"Ganz grundsätzlich gilt, daß die Behandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in die Hände eines erfahrenen Teams gehört und nicht in die Hände eines einzelnen Therapeuten und schon gar nicht eines HPP.".

Ich frage mich, was ich antworte, wenn der Überprüfer mich fragt, ob ein HPP mit Hypnoseausbildung eine Raucherentwöhnung anbieten darf?

Heart lichst,
Anja Flörke
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#2
Hallo Anja,

ich würde darauf antworten, dass man als HPP bei Abhängigkeitserkrankungen ausschließlich begleitend behandeln darf. Somit darf man keine Raucherentwöhnung machen, das wäre in dem Sinne ja kausal.


Wobei man das ja auch anders sehen kann, in der Überprüfung wird man ja nicht nach der eigenen Meinung gefragt!
Die Frage ist ja auch, ob es sinnvoll ist eine Raucherentwöhnung zu machen? Bzw. zu welchem Zeitpunkt?
Ich denke, man kann das dann schon unterstützend anbieten, allerdings erst nach dem das darunterliegende -wie auch immer- bearbeitet wurde und dem Nervensystem keinen Stress mehr macht, so dass letztendlich das Rauchen auch nicht mehr notwendig ist.
So, sehe ich das...ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

Liebe Grüße,
Anna
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#3
Liebe Anja,

Es ist sehr gut, dass du dir diese Frage stellst und in der Richtung nachforschst.

Tatsächlich sind solche Fragen sehr häufig, mir selbst wurde sie auch gestellt. Weniger als persönliche Meinung, sondern ganz konkret zur Behandlung. Und zwar ganz direkt im Anschluss an "meinen" Fall. Nun hatte ich Glück, es ging um Cannabis... Da war die Antwort ganz einfach, als sie mich fragten... "Wie behandeln Sie ihn...?" Zumal ich mich gründlich auf eine solche Frage vorbereitet hatte. 

Im Vorfeld zu üben, wie man auf solche Fragen antwortet, ist sehr sinnvoll und macht sicherer in der Prüfungssituation. Auch sollte man sich genau erkundigen, welche Meinung im zuständigen Gesundheitsamt zu diversen Therapiemethoden überwiegend vertreten wird.  Gerade die Hypnose ist oft ein ganz dunkelrotes !!! Tuch.

Eigentlich finde ich die Frage "wie behandeln Sie xy" auch sehr berechtigt. Werden wir doch im Anschluss an eine erfolgreiche Überprüfung direkt auf die (psychisch kranke) Menschheit losgelassen... Eine große Verantwortung, der wir dann auch gewachsen sein sollten. Grundlegende Fragen sollten dann keine Fragen mehr für uns aufwerfen Smile

Insofern: Lob für deine vorausschauenden Gedanken Smile

Herzliche Grüße

Regina
*****************************************************************
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de
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#4
Danke ihr Lieben, für die Antworten und die Zeit, die ihr Euch dafür genommen habt.
Ich bin wieder einen Schritt weiter dank Eurer Hilfe.  top top top

Heart lichst,
Anja Flörke
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#5
Hallo Ihr lieben !

Ich muss jetzt doch nachfragen. Ich sehe hier in der Region einige HPPs die eine Raucherentwöhnung durchführen....!!
PERSÖNLICH finde ich das auch gar kein Problem, da ich der MEINUNG bin das mit "Abhängigkeitserkrankungen" die
Süchte gemeint sind die auch zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (nach §64 StGB) führen können...
dies sind Alkohol und alle anderen illegalen Stoffe oder "Naturstoffe"  die eine berauschende Wirkung auf den Konsumenten
haben....
Der Grund hierfür das ein HPP solche Süchte NICHT behandeln darf ist, das die jeweiligen Abhängigen durchaus eine Gefahr für
sich und auch für ANDERE sein können und auch werden.
Bei den Entzügen von solchen Stoffen müssen auch regelmäßig rezeptpflichtige Medikamente eingesetzt werden (da nahezu IMMER
vegetative Entgleisungen auftreten- bis hin zu lebensgefährlichen Zuständen. Vor allem beim Alkoholentzug), schon alleine deshalb
muss man hiervon die Finger lassen. Und ambulant wird so ein Entzug eh nicht klappen da die Möglichkeit, sich ohne Probleme, seine
"Droge" zu beschaffen einfach zu verlockend ist...

Und dann muss ich auch sagen das es nur "grundsätzlich" heißt... das heißt es gibt im engen Rahmen, wenige Ausnahmen !
Wenn es "generell" heißen würde, dann würde keine Ausnahme zugelassen werden...

Irre ich mich hierbei ???

Ganz liebe Grüße

Markus
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#6
Hallo Markus,

genau deshalb hatte ich die Frage gestellt, weil man überall Angebote für Nikotinentwöhnung durch Hypnose sieht.

In der ICD10 unter F17.3 gibt es ein Nikotinentzugssyndrom.
D.h. der Entzug könnte zu solchen Symptomen führen, die eine Diagnose nach ICD10 rechtfertigen.
Und aus diesem Grunde würde ich bei der Überprüfung sagen, daß es nicht angebracht ist, den Entzug beim HPP zu machen.
Sondern daß wir dann lediglich stabilisierend und unterstützend helfen dürfen.

So auch Annas und Reginas Antworten.

Nochmal... es geht hier um die richtige Antwort bei der Überprüfung, um da nicht durch eigene Meinung und Einstellung eine falsche Antwort zu geben und deshalb durchzurauschen.

Auch der Hinweis von Regina, daß Hypnose bei vielen Gesundheitsämtern ein rotes Tuch sei, sie spricht sogar von dunkelrot, ist hilfreich. Heißt soviel wie... besser, wir finden Hypnose dem Prüfer gegenüber nicht so toll.

Naja, und schon gar nicht sollte eine Diskussion entstehen mit dem Prüfer... Smile

Wäre es wirklich so streng verboten, hätte bestimmt schon irgendeine höhere Stelle was unternommen gegen die vielen Angebote, die man findet. Aber das wäre dann die falscheste Antwort in der Prüfung, sofern man gerne bestehen möchte jedenfalls.

Heart lichst,
Anja Flörke
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#7
Hallo ihr Lieben,
solche rechtlichen Fragen sind im Thread "Rechtliche und juristische Fragen" besser aufgehoben. Ich verschiebe eure Beiträge dorthin.
Unser lieber Jurist Horst, wird dann zu der Frage Stellung nehmen. Smile
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#8
Hallo,

ich weiß nicht, ob ich darüber so glücklich bin...

Mir geht es nicht um eine juristisch saubere Antwort, sondern immer noch darum, was in der Überprüfung für eine Antwort die richtige wäre.

Ich fürchte, jetzt eine juristisch fundierte Antwort auf dieses Thema zu setzen, könnte uns gegebenenfalls in die Irre leiten.

Reginas Antwort "Für die Prüfer ist Hypnose ein rotes Tuch" findet sich auch mannigfach im Internet wieder und war für mich der Schlüssel für die Frage.

Es geht hier lediglich um das Bestehen der Überprüfung.
Und da scheint es angeraten zu sein, bei der eventuellen Frage, ob wir Raucherentwöhnung (kausal) durchführen dürfen, zu verneinen.

Freundliche Grüße,
Anja Flörke
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#9
Hallo miteinander,

leider ist die Antwort auf die Frage, "was in der Überprüfung für eine Antwort die richtige wäre" nicht global beantwortbar. Hierauf gibt es eigentlich nur die schweizerische Globalantwort: Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich (auf deutsch: Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich).
Daher sollte sich jeder, der sich auf die HPP-Überprüfung vorbereitet, zuvor per EMail an sein Gesundheitsamt mit dieser Frage wenden. Erfahrungsgemäß sind die Gesundheitsämter auch gerne zu einer Antwort bereit.

3 Grundpflöcke können aber vorgegeben werden:
1. Es gibt kein gesetzliches Verbot für Heilpraktiker, Suchtbehandlungen durchzuführen.
2. Wenn eine Suchtbehandlung einen Arzneimitteleinsatz  - voraussichtlich - erforderlich erscheinen lässt (z.B. für Entgiftungen, Behandlung von Entzugserscheinungen), wird in vielen Bundesländern eine Suchtbehandlung durch HPPs als unzulässig angesehen (Ausnahme in einigen Bundesländern bei Homöopathika oder nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln).
3. Mit Ausnahme von Nikotinabhängigkeit darf für die Behandlung von Suchtkrankheiten keine Werbung betrieben werden - z.B. in der Homepage, in Flyern usw. - .( § 12 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz - HWG, i.V.m. Anlage A Nr. 3. zum HWG.

GlG
Horst
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#10
Liebe Anja,
ich glaube an den Menschenverstand! Smile
Das heißt, wenn ihr die juristisch richtige Antwort gebt - und diese auch GUT BEGRÜNDET, dann kann ein Prüfer daran nicht vorbei.
Ich denke, die meisten Probleme in der Prüfung kommen dadurch zustande, dass sich der Prüfling unsicher ist und "herumdruckst
Dann kann aber der Prüfer behaupten was er möchte.
Auch ein Prüfer kann an einer juristisch richtigen Antwort nicht vorbei.
Ich weiß, dass Horst schon an der Ausarbeitung sitzt und warten wir ab, was er sagt, sowohl zur Hypnose als auch zur Raucherentwöhnung.
Ich halte es sehr gefährlich eine "falsche" Antwort zu geben, weil man denkt, dass der Prüfer genau dies hören möchte.
Nehmen wir an, ein Prüfer wollte immer eine falsche Antwort hören - aber auch Prüfer lernen dazu! Smile  Manchmal auch unfreiwillig, z.B. weil ein Prüfling in den Widerspruch geht. Smile
So und jetzt kommt der neue Prüfling und gibt die "falsche" Antwort, weil der meint der Prüfer wolle diese hören und nun .....
Der Prüfer kann nun nicht mehr auf seiner früheren Antwort bestehen, denn es sitzt ja auch immer ein Beisitzer dabei.

Ups, da war Horst mit dem Einstellen schneller!
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#11
Hallo Ihr lieben !

Vielen Dank an alle die sich beteiligen !

Was sagt denn der Autor/ die Autorin des Skriptes ?

Viele Grüße

Markus
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#12
Hello again,

Also ich bin dafür, auch den Alltag mit einzubeziehen.

Beispiel 1: eine Bordelinerin, schwere Traumata in der Kindheit, raucht wie ein Schlot zum Stressabbau kommt zu euch in die Praxis und will Raucherentwöhnung....

Ich sage : nein.... Falscher Zeitpunkt, Falsche Priorität, Falsche Strategie... Gibt anderes, was viel wichtiger wäre, als ihr gerade auch noch eine ihrer (vielleicht überlebenswichtigen Coping Strategie) zu nehmen....

Beispiel 2: junge Frau, sympathisch, nett, stabil hat sich aus Gruppenzwang und Unverstand seinerzeit das Rauchen angewöhnt. Jetzt denkt sie an Kinderwunsch, hat einen Partner, der nicht raucht und würde gerne Unterstützung dabei haben, die lästige Gewohnheit aufzugeben.

Ich sage: yes, und mache EFT mit ihr - wenn ich mich überzeugt habe, dass sie körperlich ansonsten gesund ist und einen Entzug verkraftet... Den man ja übrigens auch schrittweise steuern kann.

Und das würde ich auch gegenüber jedem Prüfer vertreten. Raucherentwöhnung (und auch Koffein beim gestressten Manager) dürften wir in gewissem Rahmen anbieten... Bei anderen abhängigkeitserzeugenden Substanzen gilt wieder das grundsätzliche NEIN und da ohne Einschränkung. Obwohl mir ein Fall bekannt ist, wo ein Prüfer auf die ( laut Büchern ) richtige Antwort des Prüflings "chronische Cannabisler schickt er zur Drogenberatung" nur gelacht hat und meinte, das wäre wohl übertrieben. 

Ich habe diese Antwort in meiner Pürfung auch gegeben und erntete sehr wohl wollendes Lächeln.

Möglichkeiten alle gut durchdenken, dann kommt man souverän rüber in der Überprüfung mit dem angenehmen "Nebeneffekt", dass man es auch fürs Leben in der Praxis weiß  Big Grin Big Grin Big Grin  

Schönen Sonnentag noch

Regina 
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www.praxis-rhv.de
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