Aufhebung der Verschreibungspflicht für eine einmalige Anwendung von Adrenalin und Kortison für den Notfall
Bisher ist es für den HP ein Dilemma, dass er auf der einen Seite zwar Medikamente am Patienten anwenden darf, die lebensbedrohende Anaphylaxien verursachen könnten, auf der anderen Seite stehen ihm auf legalem Weg bisher keine Möglichkeiten zur Verfügung um angemessen reagieren zu können, wenn dieser Fall tatsächlich eintritt. Das könnte sich im ersten Quartal evtl. ändern:
Am 30. Juni 2009 fand die 63. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt.
Die Heilpraktikerschaft ist in diesem 15-köpfigen Gremium mit einem Sitz stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen der Kommission vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für Heilpraktiker wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.
Der Ausschuss hat empfohlen, folgende Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen:
1. Kortison (Dexamethason) zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung
2. (Epinephrin-Autoinjektoren) zur einmaligen Anwendung bei akuten anaphylaktischen Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung.
Das Ergebnisprotokoll der Sitzung wird über die Homepage des BfArM (www.bfarm.de) verfügbar sein, wenn ihm alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugestimmt haben.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen im ersten Quartal 2010 in Kraft treten.