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Korrekte Berufsbezeichnung?
#1
Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade dabei, meine Werbung zu überarbeiten und entdecke dabei folgenden Bericht:
http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/a...3&ID=19315

Hier wurde jemand abgemahnt, weil er sich Heilpraktiker für Psychotherapie nennt. Jetzt bin ich komplett verwirrt!
Wie nennt Ihr Euch? Ich kann mich doch nicht beschränkt nennen - (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) - klingt schauerlich.
Viele Grüße aus Stuttgart von Juliane
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#2
Liebe Juliane,
was steht denn auf deiner Erlaubnisurkunde? Das ist der Begriff, den du offiziell in deinem Bundesland führen darfst.
Die Bezeichnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Hallo Juliane,

in Köln steht im Begleitschreiben und auf den Urkunden als Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin (Psychotherapie)" - und dass dies die einzige erlaubte Berufsbezeichnung für mich ist.
Schau mal auf Deine Urkunde, was dort steht.
LG
Monika
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#4
Ich bin im selben Bundesland wie Juliane und habe entsprechend dasselbe Problem, denn bei uns steht "Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" auf der Urkunde. Aber das schreibt hier in Baden-Württemberg natürlich kein Mensch.

Auch wenn das eine bösartige Unterstellung ist, die ich gerne zurücknehme, wenn man mich vom Gegenteil überzeugt, aber auf mich wirkt diese Bezeichnung so, als wolle man uns absichtlich das Leben schwer machen.

Da ist dann schon eher die Frage, ob man nicht eine Abmahnung riskiert und eben Heilpraktiker (Psychotherapie) schreibt, was doch schließlich rundum korrekt ist.

Oder -- und diese Version würde ich vermutlich wählen -- man setzt die Berufsbezeichnung nicht an prominente Stelle, sondern eher die Methode, mit der man arbeitet. Die genaue Berufsbezeichnung kann auf der Website dann auf die Unterseite, auf der etwas über die Person und ihren Werdegang steht.

Bei der Visitenkarte ist es schwieriger. Da muss man sich dann eben für die vielleicht nicht ganz exakte, aber griffige Bezeichnung oder für die umständliche, aber exakte Version entscheiden.

Herzliche Grüße
Susanne
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#5
Hallo Ihr Lieben,

ich habe gestern eine Mail an das Gesundheitsamt geschrieben und bin gespannt, was die mir antworten!

Werde Euch auf dem Laufenden halten...

Herzliche Grüße
Juliane
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#6
Liebe Juliane,
ich bin auch gespannt! Lässt du uns es hier wissen, was sie antworten?
Liebe Grüße,
Savina
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#7
(27.09.2015, 11:30)Savina Tilmann schrieb: Liebe Juliane,
ich bin auch gespannt! Lässt du uns es hier wissen, was sie antworten?
Liebe Grüße,
Savina

Liebe Savina,

das Gesundheitsamt hat mir geschrieben, korrekt sei das, was auf der Urkunde steht - also der lange Satz mit der Einschränkung. Für weitere Fragen solle ich mich ans Ordnungsamt wenden. Der dort zuständige Herr war bis heute im Urlaub, wird das heute nachlesen und mich Morgen zurückrufen. Bin gespannt ;-) Ist eindeutig eine absurd knifflige Frage.

Ich melde mich dann wieder mit der korrekten Antwort
Liebe Grüße
Juliane
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#8
Hier ist sie, die korrekte Antwort vom Ordnungsamt Stuttgart:


"...bezugnehmend auf das Telefonat am 28.09.2015 und Ihre E-Mail vom 29.09.2015 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die einzig zulässige Berufsbezeichnung in Baden-Württemberg wie folgt lautet: Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Alle anderen Berufsbezeichnungen sind demnach unzulässig."
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#9
Also genau so, wie ich es mir gedacht habe...
Danke fürs Teilen!
Das erübrigt vielen anderen das Nachfragen Smile
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