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Im Mai 2017 habe ich im Saarland meinen HPP bestanden.
In der Urkunde steht: ...wird hiermit gemäß § 1 Abs.1 des Heilpraktikergesetzes in der zur Zeit geltenden Verfassung die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erteilt.
Soweit ist alles klar.
Es gab ein Schreiben dazu, in dem steht:
Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" sondern nur zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie-. Es wird empfohlen, die Tätigkeit in nichtpersonaler Form, etwa unter der Bezeichung "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" oder "Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" anzukündigen.
Kann ich mich jetzt "Heilpraktiker für Psychotherapie" nennen? Meine Praxis wollte ich in Rheinland-Pfalz führen.
Kann mir jemand helfen?
ich kann mir gut vorstellen, wie knifflig das ist.
Mir wurde damals gesagt, dass ich mich ausschließlich so nennen darf, wie es wortwörtlich in meiner Erlaubnis steht. Ich wurde darauf hingewiesen, dass auch die Schreibweise (mit Klammer) genau so eingehalten werden muss.
Wie das nun ist, wenn man das Bundesland wechselt, weiß ich nicht, aber es ist eine interessante Frage ?! Denn zum Beispiel meine Bezeichnung nach NRW wäre im Saarland dann ausdrücklich untersagt!
Ich denke, ich würde einfach das künftig für mich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, dann wäre ich auf der ganz sicheren Seite.
Drücke dir die Daumen, dass du das ganz schnell klären kannst und wünsche dir einen superguten Start für die neue Praxis
viele Grüße
Regina
.... p.s. über Photos würde ich mich freuen....
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Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
das Theme der Berufsbezeichnung für sektoral tätige Heilpraktiker ist recht nervig, da die einzelnen Bundesländer eifersüchtig darüber wachen, dass ihnen niemand (weder der Bund, noch andere Bundesländer) in ihren grundgesetzlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereich (hierzu gehört der ordnungsrechtliche Vollzug des ansonsten bundeseinheitlichen Heilpraktikerrechtes) für ihren Landesbereich "hereinredet". Die Vorgaben für die Berufsbezeichnung für sektoral zugelassene Heilpraktiker ist also Ländersache und daher z.T. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Diesen Eiertanz verdeutlicht auch die Präambel der neuen Bundes-Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien, wo es heißt:
"Ihre Grenze findet die Leitlinie dort, wo sie .......in Durchführungskompetenzen der Länder eingreift.
Dementsprechend werden Vorschläge zur Festlegung einer einheitlichen Berufsbezeichnung bei einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis .... nicht aufgegriffen."
Im Ergebnis hilft nur Manuelas Rat: "Ich denke, ich würde einfach das künftig für mich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren, dann wäre ich auf der ganz sicheren Seite." Dies gilt dann auch für jeden Wechsel in ein anderes Bundesland.
dieses Thema hat mich auch schon sehr beschäftigt, zumal es bei mir in Bayern auch seitens des Gesundheitsamtes keine genaue Vorgabe gegeben hat. Ich habe mich seinerzeit nach der Prüfung in 2016 für die Bezeichnung "Heilpraktikerin Psychotherapie" - also ohne Klammern - entschieden, da mir diese als die am wenigsten abmahnungsgefährdete Variante erschien. Eine interessante Abhandlung von anwaltlicher Seite mit Verweis auf ein Urteil ist unter http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/a...3&ID=19793 zu finden.
Übrigens: ich habe bisher keine Schwierigkeiten mit meiner Bezeichnung bekommen. Auf Schildern und Drucksachen habe ich die Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)" stehen, darunter Heilpraktikerin Psychotherapie.
Hallo,
das mit der Bezeichunung hat mich auch lange beschäftigt.
meine frage war ob ich mich "Naturheilpraxis" nennen darf (Schild).
Ich habe also mit unserem gesundheitsamt gesprochen. Wenn ich als als HPP was naturheilkundliches anbiete, darf ich das. Ich biete die Bachblütenbehandlung an. Deswegen darf ich das machen.
Naturheilpraxis
Heilpraktikerin für Pschotherapie
Liebe Grüße