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Entscheidung des Bundessozialgerichtes, AZ: B 1 KR 30/15 R
Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate in der Krebsbehandlung nicht bezahlen.
Hintergrund: Eine Patientin wurde im Jahre 2007 an Brustkrebs operiert. In der Nachsorge erhielt sie von ihrem Arzt (also nicht vom HP) über mehrere Jahre Iscador (Mistelpräparat) im Wert von 1.500 Euro verordnet, das helfen sollte, Rückfälle zu verhindern. Die Krankenkasse - in diesem Fall die Boch BKK - weigerte sich diese Kosten zu übernehmen und bekam nun Recht.